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Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Medizinstudenten

Berufsordnung der Ärzte

Auszug aus der Berufsordnung der Ärzte:

„Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.“

(Berufsordnung der Ärzte, §21, Quelle: Bundesärztekammer)

Damit dürfte klar sein, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ein absolutes Must-Have ist.

Berufs- und Privathaftpflicht für Assistenzärzte

Mit Beginn der Assistenzarztzeit sollten sich Krankenhausärzte, wobei dienstliche Tätigkeiten oft über den Arbeitgeber abgesichert sind, versichern. Je nach Arbeitgeber – Klinik, kommunales Krankenhaus, Privatklinik oder Praxis – ist die (meist) vorhandene Absicherung unterschiedlich gut.

Bestätigung Arbeitgeber Deckung Haftpflichtsversicherung Ärzte

Definitiv einzuholen ist die Bestätigung Ihres Arbeitgebers über den schon bestehenden Berufshaftpflichtschutz und mögliche Einschränkungen. Oft gibt es aber auch schon mit Einstellung oder zumindest nach entsprechender Nachfrage eine Mitarbeiterinformationen über den Haftpflichtschutz (hier Baden-Württemberg). Auch wenn es mal etwas schwerer ist, lassen Sie sich hier nicht abwimmeln oder vertrösten, denn es ist Ihre Existenz, die tatsächlich auf dem Spiel steht. Es sei denn Sie können mal eben einige hunderttausend Euro für einen Personenschaden (z.B. Pflegefall nach Behandlung) aus der Portokasse zahlen. Das ist zum Glück selten, aber es kommt vor. Oftmals noch viel wichtiger ist eine andere Funktion der Haftpflicht. Sie wehrt nämlich unberechtigte Forderungen ab. Das heißt, es geht um den Fall einer Anschuldigung von Patientenseite obwohl Sie keine Schuld trifft. Auch Klinikärzte werden – u.U. auch nachdem erfolglos versucht wurde, die Klinik in Anspruch zu nehmen – direkt verklagt. Im Zweifel geht es auch immer darum, einen Reputationsschaden (in Zeiten von Transparenz via Internet allgegenwärtig) zu verhindern. Dabei hilft die richtige Berufshaftpflicht. Gegebenenfalls sollte zusätzliche eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte in Erwägung gezogen werden.

Für Assistenzärzte gibt es Angebote ab 56,-/Jahr mit Marburger Bund/Hartmannbund oder die Variante MedProtect aus einer Kooperation mit der jeweiligen Landesärztekammer. Für letzteres müssen Sie aber in einen angeschlossenen Kammerbezirk angemeldet sein. Ohne Berufsverbände und Ärztekammer sind es um die 60,-/Jahr für einen umfänglichen Schutz.

Mit dabei ist die subsidiäre Privathaftpflicht, die auch Medizinstudenten schon mit angeboten wird. Deren Deckung entspricht einer Basisdeckung. Wenn es etwas mehr sein soll, geht das für eine überschaubare Anzahl an Talern auch besser. Insbesondere dann, wenn zusätzliche Risiken (Familienangehörige mitversichern, Haftung als Besitzer einer selbstgenutzten Immobilie) existieren, lassen Sie sich besser hierzu kurz beraten.

Berufshaftpflicht für Fachärzte und niedergelassene Ärzte

Arzt braucht Arzthaftpflicht

!Wichtig! Es ist Ihrer Versicherung unmittelbar und ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen, wenn Sie die Facharztprüfung erfolgreich abgelegt haben. Auch zu diesem Zeitpunkt sollten Sie genau wissen, wie Sie eventuell schon über Ihren Arbeitgeber versichert sind.

Zum Facharztbeginn entfällt die Privathaftpflicht. Sie muss separat abgeschlossen werden oder kann gegen eigenen Beitrag beim aktuellen Versicherer fortgeführt werden.

Beachten Sie, dass Sie als Facharzt aus Sicht einer Versicherung immer ein höheres Risiko darstellen, weil Sie stärker zur Verantwortung gezogen werden können als noch während Ihrer Assistenzarztzeit. Die Beiträge für einen guten Berufshaftpflichtschutz beginnen um 90,-/Jahr für den Restrisikoschutz (1. Hilfe-Maßnahmen und Freundschaftsdienste) sowie einige weitere Extras, wie die Tätigkeit als nichtleitender Notararzt oder z.B. Konsiliararzttätigkeit. Die Jahresbeiträge sind theoretisch unbegrenzt und es gibt auch Kunden, die bereits heute 50.000 Euro und mehr zu zahlen haben. Um zu prüfen, was genau Sie brauchen, fragen Sie zunächst – analog der Ausführungen zum Assistenzarzt – Ihren Arbeitgeber, welchen Schutz Sie bereits ohne eigene Kosten genießen.

Darüber hinaus gibt es auch Tätigkeiten, die inzwischen nicht mehr oder nur noch sehr schwer versicherbar sind. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bevor Sie z.B. als Anästhesist einem lukrativen Angebot für ambulante Narkosen nachgehen. Eine solche nichtdienstliche Nebentätigkeiten können schnell einige Tausend Euro Versicherungsprämie bedeuten. Es kann sich dann immer noch lohnen oder Sie überzeugen den Auftraggeber davon, Sie in seinen Versicherungsschutz mit einzubeziehen, aber auf das ungute Spiel „No-Risk-No-Fun“ sollte sich ein Arzt nicht einlassen. Im Fall der Fälle werden Sie sich im Nachhinein wünschen, dass bei menschlich immer möglichen Fehlern eine Versicherung zumindest für den finanziellen Schaden aufkommt.

Niedergelassene Ärzte haben oft noch ein sehr viel größeres Feld zu beackern in dem Thema, haben aber oft einen vertrauensvollen Ansprechpartner, der das hoffentlich im Kundensinne löst. Aber auch hier ist Musik drin, nicht zuletzt durch die enormen Beitragssteigerungen und dem vollständigen Rückzug einiger Versicherungen vom Thema Arzthaftpflicht.

Erfahrungsgemäß lohnt es sich bei niedergelassenen Ärzten am meisten, die Versicherungsschutz für die ärztliche Haftung von Zeit zu Zeit überprüfen zu lassen. Diese Überprüfungen haben meist eines der folgenden Ergebnisse:

  1. Sie zahlen zu viel oder
  2. Sie sind falsch, unzureichend oder lückenhaft versichert und
  3. gelegentlich trifft auch beides zu.

Deshalb an dieser Stelle die Empfehlung: Kontaktieren Sie bei Fragen und Wünschen den Versicherungsmakler Ihres Vertrauens oder versuchen Sie es einfach mal hier.

(Berufs-)Haftpflicht schon für Medizinstudenten?

Unter Berufshaftpflicht für Medizinstudenten finden Sie eine ausführliche Erläuterung über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten sowie weitergehende Unterstützung zur Entscheidungsfindung. Hier sei ein Auszug aus der Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München zum Thema Haftpflicht mitgeteilt:

§ 17 Versicherung

Die Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn des Studiums eine geeignete private Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen“

(Quelle: Website der LMU München, https://www.uni-muenchen.de/aktuelles/amtl_voe/0400/471-07hm-2009-ps00.pdf)

Wohlgemerkt findet sich ein solcher Paragraph nicht in der Studienordnung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, aber auch hier empfiehlt der Sozialberater Studentenwerk Freiburg Karl-Heinz Hermle den Medizinstudenten den Abschluss einer entsprechenden Versicherung (Stand 08/2017) bei Studienaufenthalten und Praktika im Ausland. Quelle: http://www.medizinstudium.uni-freiburg.de/studierende/ausland_html/aktuell.html/outgoing.htm

Eine Bestätigung kann man sich beim Studierendenwerk Freiburg (Infos unter: https://www.swfr.de/soziales/versicherungen – Schutz über die Uni nur bis 7.500 €, bei Personenschäden ist das leider lächerlich niedrig) besorgen. Es sind allerdings diverse Einschränkungen zu beachten, weshalb es lohnenswert scheint auf Nummer sicher zu gehen und eine private Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Privathaftpflicht hingegen brauchen Studierende nur dann zusätzlich, wenn Sie nicht schon ausreichend über ihre Eltern versichert sind.

Die Studienordnung kann also für Medizinstudenten eine Pflicht zur Versicherung vorsehen. Das Risiko ist indes sehr überschaubar, weshalb es eine Anzahl Angebote zum Nulltarif gibt (hier bezahlen Sie mit Ihren Daten und der Werbeerlaubnis), aber auch solche zu sehr überschaubaren Kosten (ca. 8 bis 12 Euro pro Jahr).

In der Hauptsache handelt es sich um Angebote der Deutschen Ärzteversicherung und von HDI/Janitos, wobei letztere über alle Punkte gesehen einen etwas besseren Schutz bieten.

Wo kann die Berufshaftpflicht abgeschlossen werden?

Informieren Sie sich gerne weitergehend. Natürlich können Sie auch über uns abschließen und zwar ohne jegliches weitere Palaver. Sie kennen ja den Spruch: “ Eigentlich wollte ich nur mal was Fragen, kam aber dann mit 5 zusätzlichen Versicherungen raus.“

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Unverbindliche Informationen plus Abschlussmöglichkeit ohne spätere Nerverei finden Sie bei uns oder dem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens. Beraten und abschließen über Skype, E-Mail und/oder Telefon sind ebenso möglich wie ein persönliches Treffen.

Kostenfreie Zusatzinfo: Erweiterter Strafrechtsschutz

!Wichtig! Im Schutz einer Berufshaftpflicht sollte immer der Leistungsbaustein erweiterter Strafrechtsschutz enthalten sein. Sobald nämlich der Vorwurf eines strafbaren Vergehens – egal ob mutmaßlich vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt – im Raum steht und ein Strafverfahren eröffnet wird, geben Versicherungen normalerweise keine Deckungszusage. Das ist nicht total verwunderlich, denn Versicherungsschutz für Straftaten gibt es nicht. Steht allerdings nur der Vorwurf nicht aber die Verurteilung im Raum, sollte der Tarif möglichst noch weiterhin Schutz bieten.

Bei einigen Berufen kommt es verhältnismäßig schnell zum Vorwurf einer Straftat – auch wenn es wie im Fall von Ärzten ggf. lediglich um Schmerzensgeld für einen vermeintlichen Kunstfehler geht. Der Vorwurf einer Körperverletzung ist an der Stelle natürlich nicht weit. Mit anderen Worten, es muss dafür Sorge getragen werden, dass sich eine Versicherung in solchen Fällen nicht jedesmal direkt zurückziehen kann. Einfach den erweiterten Strafrechtsschutz einschließen lassen und gut.

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufs-Haftpflichtversicherung (BBR) beim HDI unter Nummer 5 „Erweiterter Strafrechtsschutz“

„In einem Strafverfahren wegen eines Ereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, übernimmt der Versicherer die Gerichtskosten sowie die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Kosten der Verteidigung bis zur sogenannten Mittelgebühr. In Ausnahmefällen werden auch die mit dem Versicherer zuvor besonders vereinbarten höheren Kosten der Verteidigung übernommen.“


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Beratung Berufsunfähigkeit Medizinstunden Jungmediziner

Autor: Michael Schreiber

Berater für Ärzte

Berufung für Ärzte seit 2006, Geldanlage, BU, KV für Ärzte, Risikovoranfrage – Check, Insider-Tipps, privilegierter Zugang zu Sonderkonzepten, Berufshaftpflicht.

Meinen Service leiste ich vor in Freiburg und via gut abgestimmter Onlineberatung. Mehr über mich erfahren Sie in der Rubrik über uns.