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Ärzte können nicht riestern, wirklich?
Hartnäckig hält sich das Gerücht, Ärzte können gar nicht riestern und die staatliche Zulage der Riester-Rente nicht in Anspruch nehmen. Deshalb sei es für Ärzte die falsche Form der Altersvorsorge. Was falsch und was richtig ist, erfahren Sie hier.
Neulich im Gespräch mit einer Ärztin bekam ich auf meine Ausführungen zu den Themen Ruhestandsplanung und Altersvorsorge den Einwand: „Ärzte sind nicht riesterfähig.“ Auch auf meine Rückfrage hin, ob sie sich denn sicher sei, blieb die junge Ärztin standhaft. Gut für sie, denn in Ihrem Fall trifft das derzeit und für die nähere Zukunft ganz bestimmt auch zu.
Im Artikel Versicherungsmakler Arzt – Wo Sie als Arzt/Ärztin einen Profi brauchen wurde die Altervorsorge für Ärzte bereits als eines der Themen identifiziert, die eine Beratung durch einen Spezialisten für Ärzte klar rechtfertigen. Warum dies in der Riester-Rente für Ärzte der Fall ist, soll Thema dieses Artikels sein.
Keine unmittelbare Förderung der Riester-Rente wegen Ärzteversorgung
Ärzte haben eine sogenannte berufsständische Versorgung. Aus der sonst üblichen gesetzlichen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund verabschieden sich die meisten Ärzte innerhalb der ersten 3 Monate Ihrer Assistenzarztzeit. Bei den 3 Monaten handelt es sich um die Frist dafür, dass man nicht neben den ohnehin schon umfangreichen Pflichtbeiträgen in die Ärzteversorgung auch noch freiwillig Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund leistet.
Pro Region gibt es jeweils ein zuständiges ärztliches Versorgungswerk. Oft sind neben Humanmedizinern auch Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte dort organisiert. Durch die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk entfällt auch die unmittelbare Förderfähigkeit für die Riester-Rente. Somit erhält ein/e unverheiratete/r Arzt/Ärztin keinerlei staatliche Zulagen (Stand bis einschließlich 2017: 154 Euro jährlich Grundzulage und 300 Euro/Jahr pro Kind, dass nach 2008 geboren wurde).
Für ganz Baden-Württemberg heißt das Versorgungswerk VA Tübingen. Auf der Website der VA Tübingen wird in den sogenannten Versorgungsbriefen festgehalten, wie es um die Versorgung der Mitglieder bestellt ist, was sie derzeit an Rentner zahlen, was sie einnehmen, wie es mit den Rücklagen ausschaut und mit welcher zukünftigen Entwicklung zu rechnen ist.
Mittelbare Förderung, wenn Ehepartner unmittelbar Riester förderberechtigt ist
Auch Ärzte sind grundsätzlich förderbar sofern sie einen unmittelbar förderberechtigten Ehepartner haben – also z.B. Angestellte außerhalb der freien Berufe (keine Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Anwälte oder Steuerberater/-innen). Dann erhalten auch Ärzte die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Ab 2018 wird diese Zulage noch erhöht und es sind dann immerhin schon 175 Euro, die der Staat bzw. die dem Vertrag jedes Jahr zuführt. Die volle Zulage gibt es sofern ein bestimmter Eigenbeitrag geleistet wird, der vom Einkommen abhängig ist.
Ausnahme: Ärzte als Beamte berechtigt für staatliche Zulage
In einigen Fällen werden auch heute noch Ärzte zu Beamten, was wiederum – auch ohne Ehe mit einer unmittelbar förderberechtigten Person – zum Erhalt der Riesterzulage führt. Beamte gehören zum förderberechtigten Personenkreis für die Riester-Rente. Der beamtete Arzt muss für die Förderung keine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung Bund leisten.
Steuervorteile durch Riester-Rente
Davon abgesehen bietet Riester auch noch Steuervorteile. Im Gegensatz zu z.B. Rürup-/Basisrente sind schon heute 100% der Beiträge steuerlich ansetzbar. Für die endgültige steuerliche Berechnung werden die bereits zugeflossenen Zulagen vom theoretisch möglichen Vorteil abgezogen. So wird gewährleistet, dass selbst bei im Verhältnis zum Einkommen zu geringen Einzahlungen trotzdem interessante steuerliche Vorteile winken.
An der Stelle wird empfohlen, einen Steuerberater und einen freien Versicherungsmakler Ihres Vertrauens zu kontaktieren. Wenn Sie einen oder beides noch nicht haben, lohnt der Blick auf diverse Bewertungsportale. Wir empfehlen für eine Steuerberatung in Freiburg Dipl. Kfm. Andreas von Oppenkowski.
Herr von Oppenkowski verfügt neben umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen zusätzlich über die Zusatzausbildung Fachberater für Heilberufe. Somit ist er ein hervorragender Steuerberater für Ärzte. Es ist und war schon immer die richtige Wahl, sich von Experten auf dem jeweiligen Gebiet beraten zu lassen. Es würde auch niemand auf die Idee kommen, einen gebrochenen Fuß vom Neurologen behandeln zu lassen.
Versicherungsmakler für Ärzte
Haben Sie es schon vorher gewusst, was hier nachzulesen ist und haben nur eine Bestätigung gesucht? Dann ist für Sie ein Versicherungsmakler für Ärzte möglicherweise wenig sinnvoll. Alle diejenigen, die etwas dazu gelernt haben, können diese Seite gerne in Foren sowie Sozialen Medien teilen und gerne unverbindlich Kontakt aufnehmen. Als Versicherungsmakler in Freiburg stehen wir Ihnen persönlich im Büro, telefonisch und via Onlineberatung zur Verfügung.
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Autor: Michael Schreiber
Berater für Ärzte
Berufung für Ärzte seit 2006, Geldanlage, BU, KV für Ärzte, Risikovoranfrage – Check, Insider-Tipps, privilegierter Zugang zu Sonderkonzepten, Berufshaftpflicht.
Meinen Service leiste ich vor in Freiburg und via gut abgestimmter Onlineberatung. Mehr über mich erfahren Sie in der Rubrik über uns.