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Wie viel wird von der BU-Rente noch abgezogen? – Steuern, Krankenversicherungen, Rentenbeiträge

Brutto Netto BU Rente
[Bildquelle: pixabay]

Immer wieder interessant ist die Frage, was eigentlich übrig bleibt von meiner BU-Rente – also Brutto und Netto in der Berufsunfähigkeitsversicherung.    Sind Sie z.B. aktuell Assistenzarzt und haben 2000 Euro monatliche BU-Rente versichert, so wären diese 2.000 Euro bei Berufsunfähigkeit Ihr neues Bruttoeinkommen. Voraussetzung ist das wahrscheinliche Szenario: kein eigenes Gehalt mehr vorhanden und auch das Ärztliche Versorgungswerk sieht keine Veranlassung zu Rentenzahlungen.   Im Grunde stellt sich jede/r Ärztin/Arzt schon an dieser Stelle die Frage, ob denn die 2.000 Euro Brutto wirklich ausreichen. Feststellen lässt sich auf jeden Fall, dass dieses dann neue Brutto schon jetzt unter dem bisherigen Netto liegt. Es wurden also noch keine Beiträge für Rente (Versorgungswerk), Sozialabgaben und Steuern gezahlt von den 2.000 Euro BU-Rente.  

Tipp vom neutralen Versicherungsmakler für Ärzte: Bei vielen BU-Versicherungen haben Sie zumeist in den ersten 5 Jahren nach Vertragsbeginn über eine vereinbarte Ausbaugarantie ohne erneute Risikoprüfung nutzen. Damit können Sie ohne jeden Anlass Ihre monatliche BU-Rente um 500 Euro erhöhen. Die ebenfalls festgelegte Nachversicherungsgarantie (Erhöhung ohne Risikoprüfung – jedoch nur zu festgelegten Anlässen/Ereignissen, z.B. bestimmte Gehalterhöhungen, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Annerkennung Facharzt, etc.) können Sie um weitere 500 erhöhen – das allerdings je nach Anbieter bis zum vollendeten 40, 45. oder 50. Lebensjahr.Die Beantragung ist wunderbar einfach – weil eben keine Gesundheitsprüfung bzw. keine Risikoprüfung erfolgen muss und kann über jeden freien Versicherungsmakler – auch uns 😉 – beantragt werden, unabhängig davon wo der Abschluss zuvor erfolgte.

Was von Ihrer Brutto-BU-Rente noch abgeht:

  1. Einkommenssteuer.
    Bei selbständigen BU-Versicherungen richtet sich die Höhe der Steuern sich nach der Laufzeit der Rente. Je länger, also je früher eine BU vorliegt, desto höher ist der Steuersatz. Wird jemand 2023 berufsunfähig und hat Altersrenteneintritt in 2053, geht der Fiskus von einer Laufzeit von 30 Jahren aus, was zu einer Ertragsanteil der Rente von 30% führt. Da es Einkommenssteuerfreibeträge gibt, führt dieses Einkommen allein daher – wenn überhaupt – nur zu einem geringen steuerlichen Abzug. Vgl. dazu: §55 EStDV Jedoch, bei einer BU-Rente aus einer Basisrenten/Rürup-Kombi müsste man hingegen schon hier mit einem spürbaren Abzug rechnen (§22 1. a) aa) EStG). Gleiches gilt für den unwahrscheinlichen Fall, dass Ärzte tatsächlich berufsunfähig werden nach den Regeln des Versorgungswerkes (Thema ausformuliert in: Berufsunfähigkeitsversicherung Arzt, Lesedauer: ca. 8 Minuten). Der Besteuerungsanteil hängt dort vom Jahr ab in dem die BU-Rente erstmals gewährt wird und liegt z.B. im Jahre 2023 bei satten 83%. Es handelt sich wohlgemerkt immer um den Besteuerungsanteil, wo dann gemäß Einkommenssteuertabelle für das jeweilige Jahr die zu zahlende Steuer angesetzt wird in Abhängigkeit von Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen. Beispiel Grundtabelle 2019 von steuerschroeder.de Eine große Rolle spielt auch das Einkommen eines eventuellen Ehepartners (je mehr, desto höher wird die eigene BU-Rente besteuert). Kinder erhöhen die steuerlichen Freibeträge und haben somit auch einen Einfluss auf die mögliche Steuerlast.
  2. Beiträge für eine spätere Rente.
    Ein Assistenzarzt in Stufe 4 zahlt aktuell monatlich aus seinem Bruttoeinkommen inkl. Arbeitgeberanteil rund 1.000 Euro ans Ärztliche Versorgungswerk (vgl. Tarif Ärzte Stufe 2 Uniklinik – 2022 – rund 500 Euro/Monat vom Arbeitgeber und 500 vom Arbeitnehmer), woraus ab dem 67. Lebensjahr voraussichtlich eine vergleichbar ordentliche Rente erwachsen wird, wenn im Verlaufe des ärztlichen Berufslebens weiter mit dem Einkommen wachsende Beiträge ans Versorgungswerk abgeführt werden. Diese 1.000 Euro (im Verlaufe der der Arztkarriere wachsend) entfallen bei Berufsunfähigkeit. Es müsste theoretisch aus der ohnehin schon schmalen BU-Rente eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden. Doch wie realistisch ist das? Deshalb ist es ohnehin wichtig, den Zusammenhang der BU zur Altersvorsorge zu erkennen – ohne jedoch den Fokus zu verlieren. Die Altersvorsorge und der BU Schutz sollten separate Würdigung erfahren anstelle der häufig falsch propagierten Kombination. Siehe hierzu auch Altersvorsorge für Ärzte.
  3. Pflichtbeiträge zu Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
    Das ist der Abzug, um den Du nur in Ausnahmefällen herum kommst. Derzeitige Größenordnung sind 18,5%. Von 3.500 Euro BU-Rente/Monat würden also rund 650 Euro gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Bei privater Krankenversicherung hingegen ist klar, dass einfach die vereinbarten Beiträge in voller Höhe weiter gezahlt werden müssen, wenn Sie auch weiterhin den Status als freiwillig Versicherter haben. Kleiner Trost: die Krankentagegeldversicherung kann ausgesetzt werden und sorgt so für eine kleine Entlastung. Einen Einblick zu Thema finden Sie hier: gute private Krankenversicherung für Ärzte. Bei gesetzlich Versicherten führt die Krankenkasse eine Statusprüfung durch. Dabei werden Sie entweder als versicherungspflichtiges Mitglied eingestuft und müssen keine Beiträge auf die BU-Rente zahlen, wenn die BU-Versicherung in der ersten Schicht (zusammen mit Basis- bzw. Rürup-Rente) oder der dritten Schicht (selbständige BU-Versicherung oder mit flexibler Privatrente) abgeschlossen wurde. Stuft die Krankenkasse Sie als freiwilliges Mitglied ein, müssen auf die BU-Rente Krankenkassenbeiträge mit dem vollen Beitragssatz gezahlt werden. Wie Sie eingestuft werden, hängt auch davon ab, ob Sie zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit noch andere Einkommen (Renten, Mieteinnahmen, etc.) haben und ob nicht doch noch Leistungen aus dem Ärztlichen Versorgungswerk bezogen werden. Die Beitragssätze für die Krankenversicherung liegen derzeit (2019) inklusive Zusatzbeitrag bei 15,5% vom Brutto (genauer: vom versicherungspflichtigen Einkommen) und für die Pflegeversicherung sind es 3,05% für Arbeitnehmer mit Kind/er und 3,3% für Kinderlose. Wurde die BU-Versicherung zusammen mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV, z.B. Klinikrente) abgeschlossen, fallen in definitiv die vorgenannten Beitragssätze an und es kommt zu einer bedeutsamen Minderung des verfügbaren Einkommens.

Fazit

Wenn Sie als Ärztin/Arzt arbeiten und (deutlich) weniger als Ihr Nettoeinkommen abgesichert haben, empfehle ich Ihnen dringend eine Erhöhung Ihres BU-Schutzes gemäß Ihres aktuellen Einkommens. Wie hoch die BU-Rente sein sollte, hängt wie beschrieben von individuellen Umständen – wie Krankenversicherung(sstatus), Einkommen (und das eine Ehepartners) im BU-Fall, Kinder, etc. – ab und muss daher individuell festgelegt werden.

Achten Sie auf eine ausreichende Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und nehmen Sie diese v.a. in der ersten Zeit des Vertrages, wenn möglich, immer mit. Zu dieser Zeit bekommen Sie im Verhältnis zum erhöhten Preis die höchste Mehrleistung.

Dem 2. Punkt aus der Auflistung kann man begegnen mit dem frühzeitigen Abschluss einer eigenen Altersvorsorge in passendem Umfang. Das erhöht nicht nur Ihre Rente auch dann wenn Sie, wie wir hoffen, niemals berufsunfähig werden. Die dortigen Beiträge können auch durch einen kleinen Zusatzeinschluss dahingehend zukunftfest gemacht werden, dass die Weiterzahlung ohne eigene Zahlungsverpflichtung im BU-Fall gesichert ist.


Ärzte Versicherungen interessante Links

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Beratung Berufsunfähigkeit Medizinstunden Jungmediziner

Autor: Michael Schreiber

Berater für Ärzte

Berufung für Ärzte seit 2006, Geldanlage, BU, KV für Ärzte, Risikovoranfrage – Check, Insider-Tipps, privilegierter Zugang zu Sonderkonzepten, Berufshaftpflicht.

Meinen Service leiste ich vor in Freiburg und via gut abgestimmter Onlineberatung. Mehr über mich erfahren Sie in der Rubrik über uns.