Blog

BU bis zu welchem Alter?

BU bis zu welchem Alter?

Augen auf: Bis zu welchem Alter sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und in welcher Höhe?

Immer mal wieder wird die Frage aufgeworfen, ob man die BU-Versicherung denn nicht auch kürzer, z.B. nur bis zum 65. oder gar zum 60. Lebensjahr abschließen könne. Hintergrund ist nicht völlig überraschend zumeist der Preis. Warum das aber grob fahrlässig ist und dir im Ernstfall richtig auf die Füße fallen kann, erklären wir dir in diesem Artikel.

Die Rente mit 67 ist in Deutschland inzwischen der Normalfall. Die Jahrgänge, die noch regulär mit 65 in Rente gehen dürfen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen, nähern sich mit großen Schritten ihrem wohlverdienten Ruhestand. Wenn du also in den letzten Jahren ins Berufsleben gestartet bist oder in naher Zukunft starten wirst, dann hast du das große Vergnügen, auch mit 67 noch für deine Patienten da sein zu dürfen.

Was bedeutet eine Absicherung bis 65?

Die mutigen unter uns gehen davon aus, dass das Renteneintrittsalter über die nächsten 3-4 Jahrzehnte nicht erhöht wird. Für diesen – eher unwahrscheinlichen – Fall gibt es zwei wesentliche Risiken:

  1. Du wirst nach dem 65. Lebensjahr berufsunfähig. Während sich die Versicherung freut, dass sie keine Leistung erbringen musst, hält sich deine Freude ins Grenzen: Du gehst nämlich leer aus. In Altersrente kannst du aber auch noch nicht abschlagsfrei gehen. Du musst diese Zeit also aus eigener Tasche überbrücken.
  2. Du bist vor deinem 65. Lebensjahr berufsunfähig geworden und erhältst nun bis zum 65. Lebensjahr BU-Rente. Für die verbleibenden 2 Jahre bis zur Altersrente hast du entweder kein Einkommen oder musst mit erheblichen Abschlägen leben. Im Ergebnis kommen hier leicht einige zehntausend Euro Lücke in der Altersrente zusammen.

Ein praktisches Beispiel:

Ein 55-jähriger Oberarzt wird berufsunfähig und hat zu diesem Zeitpunkt Dank der Beitragsdynamik 4.000 Euro BU-Rente abgesichert. (Link-Tip: Dynamik in der BU Versicherung für Ärzte) Dieser Wert ist schon sehr konservativ angesetzt, in der Regel haben Ärzte in diesem Alter einen deutlich höheren Absicherungsbedarf. Mit seinen 55 Jahren fällt unser Beispielarzt übrigens in das Hochrisikoalter für Berufsunfähigkeit.

4.000 Euro entsprechen 48.000 Euro im Jahr, was in den 2 Jahren ohne BU-Schutz einen (wie beschrieben niedrig geschätzten) Unterschiedsbetrag von 96.000 Euro. Diese 96.000 Euro muss unser Oberarzt nun also aus eigener Tasche bereitlegen, um die Zeit zwischen BU-Leistungsende und Altersrente zu überbrücken. Glücklich schätzen kann er sich, wenn er dieses Kapital irgendwo frei verfügbar hat. Schlecht hingegen sieht es aus, wenn er die Sache mit dem sparen nicht ganz so ernst genommen hat oder sein Vermögen nur in schwer liquidierbare Anlagen gesteckt hat.

Der Beitrag für die BU-Versicherung ist bei Endalter 65 statt 67 meist zwischen 13 und 18% günstiger. Nehmen wir der Einfachheit halber an, der Kunde hat mit 30 die BU-Versicherung abgeschlossen und durchschnittlich einen Beitrag von hochgegriffenen 150 Euro bezahlt. 15% von 150 Euro ergeben eine (vermeintliche) Ersparnis 22,50 Euro pro Monat.

Dies nun mit 12 Monaten und 25 Jahren multipliziert ergibt einen Wert von 6.750, die verteilt über die benannten 25 Jahre (30. Lebensjahr bis 55.) durch die verkürzte Laufzeit eingespart werden konnten.

Es steht wohl außer Frage, mit welchem Szenario man die bessere Entscheidung getroffen hat.

Rente mit 70! Und nun?

Das Rentensystem in Deutschland steht bereits seit Jahren auf der Kippe. Das Thema Altersarmut aufgrund zu niedriger Renten, welches sich perspektivisch immer weiter verschärfen wird, rotiert tagtäglich durch die Medien. Einziger Ansatzpunkt, um das System zu retten: Die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Praktischerweise kann man so auch gleich dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Fragwürdig ist nur, welcher Handwerker mit 70 noch auf der Baustelle Leerrohe legt, Mauern zieht oder ein Dach deckt.

Die oben bereits beispielhaft beschriebene Konsequenz einer BU-Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr verschärft sich durch die Erhöhung des Renteneintritts noch weiter. Zumal niemand mit Sicherheit sagen kann, um wie viele Jahre das Renteneintrittsalter steigen wird. Gehen wir davon aus, dass wir künftig erst mit 70 in die Altersrente gehen dürfen, dann sprechen wir nicht mehr von ursprünglich angenommenen 2 Jahren Versorgungslücke mit 96.000 Euro Kapitalbedarf sondern von:

5 Jahre x 12 Monate x 4.000 Euro = 240.000 Euro

Die konzentrierten Leser werden nun sagen: „Aber Moment mal! Wenn ich einen Vertrag bis 67 abgeschlossen habe, habe ich doch auf 3 Jahre unversichert?!“

Die Verlängerungsoption

Ganz richtig, auch bei einem BU-Vertrag bis 67 entsteht bei Erhöhung des Renteneintrittsalters eine Versorgungslücke. Diese lässt sich jedoch durch eine Verlängerungsoption schließen. In guten BU-Verträgen habe ich als Kunde also die Möglichkeit, meinen BU-Vertrag bis zum neuen Renteneintrittsalter zu verlängern.

Wichtig: Die Voraussetzung für die Verlängerungsoption ist, dass mein aktueller Vertrag bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen wurde. Ein Vertrag, der nur bis 60 oder 65 leistet, hat in den allermeisten Fällen kein Recht auf Verlängerung!

Ich werde eines Tages viel Geld von meinen Eltern erben – dann brauche ich keine BU bis 67

Nun gibt es Umstände, die dazu führen, dass man die BU später tatsächlich nicht mehr braucht – z.B. ein großes Erbe oder ein Lottogewinn oder ein außergewöhnlich erfolgreicher sonstiger Vermögensaufbau. In diesen Fällen kannst Du die BU-Versicherung ggf. vorzeitig beenden oder reduzieren.

Von vornherein davon ausgehen, dass diese Fälle eintreten, ist ein ganz eigenes Glücksspiel mit relevant hohem Einsatz. Denn leider kann niemand garantieren, dass die Eltern das Erbe nicht in der eigenen Rente für ausgiebige Reisen, teure Autos oder sonstige Vergnügen auf den Kopf hauen. Nicht selten kommt es vor, dass Streitigkeiten die Familie derart entfremden, dass außer dem Pflichtteil vom Erbe nichts übrig bleibt.

Fazit zum Alter:

+++ BU-Versicherung immer bis 67 abschließen. +++

Und zwar mit Verlängerungsoption. So bist du für alle Fälle gerüstet.

Telefonisch, persönlich oder online für dich verfügbar

Sandra Möbius
Michael Schreiber erhält Top Bewertungen als unabhängiger Versicherungsmakler und Ärzteberater
Michael Schreiber

Suche dir gerne selbst aus, wie du mit uns in Kontakt treten magst. Du kannst uns telefonisch unter 0761 – 887 945 78 erreichen oder lieber per Mail unter:

Alternativ und zeitsparend ist die Online-Terminvereinbarung für eine Video-Beratung, ein Telefonat (wir rufen dich zu einer gewünschten Zeit an) oder vor Ort in Freiburg direkt hier auf dieser Seite: