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BU trotz Psychotherapie

BU-Schutz trotz Psychotherapie

Bislang galt: Wer sich aufgrund psychischer Beschwerden in Behandlung begeben hat, konnte entweder gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte abschließen oder nur mit einer Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen. Letzteres ist aber in den allermeisten Fällen nicht zu empfehlen, schließlich sind fast 30% der BU-Fälle auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Unter den Ärzten ist dieser Anteil sogar noch einmal höher.

Was also tun, wenn du in der Vergangenheit aufgrund psychischer Beschwerden in Behandlung warst? Es gibt hier verschiedene Ansätze:

  1. Prüfe, ob deine Behandlung überhaupt innerhalb des Abfragzeitraums in den Antragsfragen liegt. Stationäre Aufenthalte werden dabei in der Regel 10 Jahre rückwirkend abgefragt. Ambulante Behandlungen, Therapien etc. werden in den normalen Gesundheitsfragen für gewöhnlich 5 Jahre rückwirkend abgefragt.
  2. Prüfe, ob du über vereinfachte Gesundheitsfragen einen noch kürzeren Abfragezeitraum haben kannst. Die vereinfachten Gesundheitsfragen vom HDI für ÄrztInnen und Medizinstudierende fragen z. B. nur 3 Jahre zurück, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine stationäre oder ambulante Behandlung gehandelt hat. Auch die Allianz-Aktion über den Verband der Heilberufe hat einen verkürzten Abfragezeitraum von gerade einmal 24 Monaten!
  3. Lasse deine Gesundheitshistorie im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage prüfen. Je nachdem, wie weit die Behandlung in der Vergangenheit liegt, kannst du auch über die normalen, vollumfänglichen Gesundheitsfragen auch eine Normalannahme erzielen.

Auf die ersten beiden Punkte möchte ich nicht weiter eingehen, da die drei verlinkten Artikel schon sehr viel Informationen bieten.

Der dritte Punkt ist mir aber ein besonderes Anliegen, weil sich in diesem Bereich in den letzten Monaten einige Änderungen – in meinen Augen übrigens Verbesserungen – ergeben haben.

Wie ich am Anfang bereits erwähnt habe, war das Thema Psychische Erkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung bisher häufig ein rotes Tuch. BU-Abschlüsse wurden teilweise um Jahre verschoben, um zu warten, bis die Abfragezeiträume verstrichen sind. Das hieß für unsere KundInnen aber im Zweifelsfall auch, mehrere Jahre ein Risiko zu tragen, berufsunfähig zu werden und keinen Versicherungsschutz zu haben. Aus der Not heraus und mit dem Gedanken „Lieber eine BU mit Ausschluss für die Psyche, und somit für alle anderen Themen abgesichert sein, als keine BU“. Der Ansatz ist auch grundsätzlich in Ordnung. Da dich die Berufsunfähigkeitsversicherung aber dein Leben lang begleitet und in der Regel auch sehr weit über deine eigentliche Erkrankung hinaus, solltest du schon danach streben, einen vollumfänglichen Schutz zu erhalten. Eine Anmerkung dazu: Für Ausschlüsse auf psychische Erkrankungen gibt es in den allermeisten Fällen auch kein Recht auf Nachprüfung, also keine Möglichkeit, den Ausschluss nach einem oder zwei Jahren ggfs. herausnehmen zu lassen.

Und nun zum positiven Teil des Artikels: Die Versicherungswelt hat in den letzten Monaten einen Wandel in Sachen BU und Vorerkrankungen der Psyche gemacht. Allen vorweg die Bayerische, die mit einem neuen Konzept an den Markt gegangen ist. Mit dem Motto „Wir denken weiter. Wir machen es anders.“ möchte die Bayerische psychische Vorerkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich differenzierter betrachten, als es bisher der Fall war.

Hierzu hat der Versicherer eine promovierte psychologische Psychotherapeutin ins Boot geholt, die bei der Prüfung unserer anonymen Risikovoranfragen unterstützt und mit ihrem Fachwissen einen deutlich differenzierteren Blick auf die Gesundheitshistorie unserer KundInnen werfen kann. Für Grenzfälle, bei denen anhand der eingereichten Unterlagen noch keine Entscheidung getroffen werden kann, bietet die Bayerische auch die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs mit der Psychologin an. Dazu schreibt die Bayerische selbst: „Somit wird ein besseres Verständnis der Situation erreicht und es kann ggf.  doch Versicherungsschutz angeboten werden.“ (Quelle: die Bayerische Beraterportal, Stand 06/2023)

Was ist wichtig bei der Aufarbeitung der Gesundheitshistorie?

Wie auch bei allen anderen Erkrankungen gilt es die Erkrankungen und Behandlungen sauber aufzuarbeiten. Dabei gehen wir nach dem folgenden Schema vor:

Was war wann, wie lange bestand die Erkrankung, wie wurde sie behandelt, seit wann herrscht Beschwerde- und Behandlungsfreiheit?

Besonders bei psychischen Erkrankungen ist es wichtig, so detailliert wie möglich vorzugehen, damit die Risikoprüfung sich ein vollumfängliches Bild deiner Erkrankung machen kann. Eine solche Aufarbeitung der Gesundheitshistorie sollte daher immer nur mit einem Profi zusammen gemacht werden, damit keine wichtigen Details vergessen oder übersehen werden. Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung muss nämlich in jedem Fall vermieden werden.

Fallbeispiel des Versicherers – leichte Depression

Maries Beziehung ist belastet, sie grübelt permanent, schläft schlecht. Sie leidet an einer leichten Depression und sucht sich Hilfe in Form einer Psychotherapie. In dieser Therapie lernt sie Strategien, um mit künftigen Herausforderungen gut umzugehen. Sie gilt als vollständig geheilt. Die Bayerische versichert sie ohne Ausschluss oder Zuschlag.

Fallbeispiel Mein Vorsorgemanagement – Prüfungsangst

David kämpft mit starken Versagensängsten und Prüfungsangst in Bezug auf das bevorstehende Abitur. Er sucht sich Hilfe bei einer Psychotherapeutin, die mit ihm gemeinsam die Ursachen für seine Ängste aufarbeitet. Sie diagnostiziert dabei eine Anpassungsstörung. David besteht sein Abitur mit sehr guten Noten und steht inzwischen kurz vor dem Abschluss seines Bachelor-Studiengangs. Seine Anpassungsstörung gilt als geheilt. Aufgrund der positiven Erfahrungen durch die Therapie entscheidet David sich, in unregelmäßigen Abständen weitere Unterstützung bei seiner Therapeutin zu suchen. In insgesamt ca. 10 weiteren Sitzungen besprechen die beiden akute Situationen, mit denen David in den letzten Wochen zu kämpfen hatte.

Sauber aufgearbeitet durch eine anonyme Risikovoranfrage konnten wir für David eine Normalannahme bei der Bayerischen erzielen. Er hat nun einen sauber abgeschlossenen Vertrag und genießt vollen Versicherungsschutz.

Zusatz-Input: David hatte bereits mit einem anderen Vermittler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. In diesem Antrag wurde aber weder die Therapie, noch die darauf folgenden Sitzungen angegeben. Hier lag also ein klassischer Fall der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletztung vor. Die Folge: wäre David innerhalb der ersten 5 Jahre berufsunfähig geworden, hätte der Versicherer keine Leistung erbringen müssen. Die Frist erweitert sich auf 10 Jahre, wenn der Grund für die Berufsunfähigkeit mit der verschwiegenen Erkrankungen in einen Kausalzusammenhang gebracht werden kann. Glücklicherweise war die Widerrufsfrist für diesen Vertrag noch nicht abgelaufen, sodass wir den ersten Vertrag unproblematisch rückgängig machen konnten.

Häufiger Irrtum beim Abschluss einer BU

Insbesondere wenn es um psychische Vorerkrankungen geht, höre ich in meinen Beratungen häufig die Aussage: „Meine Behandlung beim Psychologen habe ich selbst bezahlt, deswegen muss ich diese nicht angeben.“ Auch einige Ärzte und Threpeuten vertreten diese Ansicht und kommunizieren sie unseren Kunden gegenüber. Diese Annahme ist allerdings falsch. Das wird deutlich, wenn man sich kurz die Zeit nimmt, und die Formulierung der Antragsfragen unter die Lupe nimmt:

Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Beschwerden oder Funktionsstörungen der Psyche (z.B. Depression, Angststörung, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, chronisches Müdigkeitssyndrom, psychosomatische Störung), Suchterkrankung (z.B. Einnahme von Drogen oder Betäubungsmitteln, Folgen von Alkoholgenuss)?

BU-Antragsfragen Nürnberger Versicherung, Frage 1. f) (Stand 06/2023)

Haben in den letzten 5 Jahren bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen stattgefunden, wegen Krankheiten oder Beschwerden der Psyche (z.B. ADHS, Angststörungen, Burn-out-Syndrom, Depression, Essstörungen, psychosomatische Störungen, Schlafstörungen, Stress-Syndrom, Legasthenie, Lernschwierigkeiten, Entwicklungsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Sprachstörungen, Selbsttötungsversuch)?

BU-Antragsfragen LV 1871 (Stand 06/2023)

Sind oder waren Sie aufgrund der folgenden Erkrankungen oder Beschwerden in den letzten 5 Jahren bei Ärzten, Therapeuten oder medizinischen Einrichtungen in Beratung, Behandlung, Untersuchung, wurde Ihnen dieses angeraten oder ist Derartiges geplant?

– der Psyche (z. B. Burnout-Syndrom, Depression, Angststörung, Essstörung, psychosomatische Störung, Suizidversuch)

BU-Antragsfragen Baloise, Frage (C) 3. b) (Stand 06/2023)

Es ist also eindeutig, dass es hier nicht nur um Diagnosen geht, die mit der Krankenkasse abgerechnet worden sind. Die Nürnberger formuliert sogar so offen, dass es nicht nur um eine Behandlung geht, sondern auch schon das reine vorhandensein einer solchen Erkrankung – auch ohne entsprechende Maßnahmen/Behandlungen – für ein Kreuz bei „Ja“ ausreicht.

Bei der LV 1871 wird auch explizit nach nichtärztlichen Therapeuten sowie Beratungen gefragt. Letzteres gilt auch für die Baloise, wo auch eine Beratung bereits angabepflichtig ist.

Wir können das Spiel so weiterspielen und werden keinen Anbieter (unter unseren Top-Anbietern für Ärzte) finden, der konrekt danach fragt, welche Behandlungen und Diagnosen mit der Krankenversicherung abgerechnet worden sind. Es gilt also: Auch Selbstzahlerleistungen sind angabepflichtig in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Fazit

Die Bewertung von psychischen Erkrankungen in der BU hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Ein Umdenken an dieser Stelle ist in meinen Augen auch dringend nötig, schließlich sollten psychische Erkrankungen kein Tabuthema mehr sein. Auch die Hinzuziehung von Unterstützung in Form einer Therapie sollte jungen Menschen keine Chancen mehr verbauen. Das gilt übrigens nicht nur für BU-Abschlüsse, sondern ganz allgemein – ich denke da z. B. auch an das Thema der Verbeamtung.

Wenn du eine BU abschließen möchtest und eine psychische Erkrankung hinter dir hast, lasse dich kostenfrei und unverbindlich von uns beraten. Wir arbeiten deine Historie gemeinsam auf und suchen so nach der passenden Lösung für dich, damit du dich auch wirklich langfristig auf einen soliden Schutz in Sachen BU verlassen kannst.

Ich hoffe sehr, dass sich viele andere Anbieter am Markt ein Beispiel am Vorgehen der Bayerischen nehmen und ihre Bewertungsansätze für psychische Erkrankungen in der Risikoprüfung überdenken.

Mein persönliches Anliegen

Ein Anliegen ist mir im Zusammenhang der psychischen Vorerkrankungen noch besonders wichtig: Wir gehen mit deinen Gesundheitsdaten absolut vertraulich um und du brauchst dich bei uns wegen nichts schämen. Wir wollen dir einen sicheren Raum für die Beratung geben und wissen, dass die Aufbereitung der Gesundheitshistorie ein sehr sensibles Thema ist. Aber: deine Themen sind bei uns in sicheren Händen, wir urteilen nicht über dich oder deine Vergangenheit.

In diesem Zusammenhang noch eine kleine Geschichte aus dem Alltag: eine junge Kundin fragt ein Beratungsgespräch an, aufgrund der zeitlichen Kapazitäten haben wir im Team entschieden, dass Michael die Beratung übernehmen wird. Trotzdem hat die Kundin bei mir (Sandra) einen Termin gebucht. Im Gespräch hat sie mir dann offenbart, dass sie sich aufgrund ihrer Gesundheitshistorie bei einer Frau einfach wohler fühlen würde. Und das ist für uns auch völlig in Ordnung. Also, mache es so, wie es sich für dich richtig anfühlt.

Sandra Möbius schreibt auf Mein Vorsorgemanagement für den Medizinstudentenblog

Sandra Möbius

Autorin & Account Managerin

Ich bin seit November 2021 im Team von Mein Vorsorgemanagement und unter anderem für die Gestaltung des Blogs verantwortlich. Nachdem ich zunächst als kfm. Assistenz gestartet bin, übernehme ich seit einiger Zeit auch einen großen Teil der Beratungen, damit Michael sich seinen unternehmerischen Tätigkeiten widmen kann.