Krankenversicherung für Ärzte
– welche Möglichkeiten dir als angestellter Arzt offenstehen –
Krankenversicherung für Ärzte – privat oder gesetzlich?
Auch du als Arzt bist nicht vor Krankheit gefeit und musst zwangsläufig selbst einen anderen Facharzt, Zahnarzt oder sonstigen Leistungsträger aus dem Gesundheitswesen in Anspruch nehmen. Dafür benötigst du einen bedarfsgerechten Krankenversicherungsschutz. Es stellt sich also die Frage, welche Krankenversicherung dich als Arzt optimal bedient: die gesetzliche oder die private? Oder doch die gesetzliche mit privaten Zusatzversicherungen?
Wäre diese Frage pauschal zu beantworten, wären wir von Mein Vorsorgemanagement sehr bald arbeitslos. Denn welche Krankenversicherung für dich die richtige ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und sollte gut überlegt sein. Fakt ist aber: Die private Krankenversicherung für Ärzte ist kein Geldsparprogramm.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Im richtigen Tarif bietet die PKV bessere Leistungen als die GKV
- insbesondere dann, wenn du eine Familie gründen und Kinder bekommen möchtest, solltest du dir einen Wechsel in die PKV gut überlegen: Es gibt keine Mutterschaftsleistungen und keine kostenlose Familienversicherung für Kinder
- beschäftige dich unbedingt mit dem Thema Krankentagegeld und wähle die richtige Höhe, denn in der PKV hast du keinen Anspruch auf Krankengeld
- für den Wechsel in die PKV musst du mehr als 69.300 EUR jährlich (2024) verdienen und dich einer Gesundheitsprüfung unterziehen – ggf. bekommst du Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge, wenn du nicht ganz gesund bist
- um die finanzielle Belastung im Alter zu begrenzen, kannst du in jungen Jahren höhere Beiträge zahlen und profitierst im Alter von niedrigeren Beiträgen
- wenn die private Krankenversicherung für dich nicht infrage kommt, kannst du deine Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen
- wenn ein späterer Wechsel in die PKV sicher ist, kannst du dir deinen heutigen Gesundheitszustand einfrieren lassen und musst bei Antrag der PKV keine erneute Gesundheitsprüfung machen
Inhaltsverzeichnis
1. Welche Vorteile bietet eine private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen?
Als Arzt bekommst du im Alltag sicherlich häufig zu spüren, wo die Unterschiede in der Behandlung von gesetzlichen und privat versicherten Patienten liegt. In der Regel bietet die private Krankenversicherung ein Leistungsspektrum, das deutlich über dem Mindestniveau der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht.
Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten sind nur einige Vorteile der privaten Versicherung. Auch dass man immer zeitnah einen Termin beim Facharzt erhält, ist inzwischen jedem bekannt.
Weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung: Du kannst die Höhe deiner Beiträge selbst beeinflussen, je nachdem, wie du dein Leistungspaket wählst. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du stets einen festen Prozentsatz deines Einkommens. 2023 liegt dieser Prozentsatz bei 14,6 %. Hinzu kommt noch ein Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variiert und im Durchschnitt bei 1,6 % liegt. Je mehr du verdienst, umso höhere Beiträge zahlst du in der GKV. Die Beiträge zur PKV sind nicht einkommensabhängig und hängen ausschließlich von deinen Leistungen ab.
2. Jede Medaille hat zwei Seiten: die Nachteile der privaten Krankenversicherung
Als gut verdienender Single ohne Kinder ist die PKV eine wirklich attraktive Angelegenheit. Sobald die Familienplanung näher rückt, kommen allerdings einige Kosten auf dich zu, die du als gesetzlich Versicherter nicht zu tragen hättest. Eine Familienversicherung, wie sie die GKV kennt, in der Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner kostenlos mitversichert werden können, gibt es in der PKV nämlich nicht. Folglich musst du für jedes Kind einen eigenen Beitrag zahlen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen gemeinsame Kinder über die gesetzliche Krankenversicherung des anderen Elternteils versichert werden können. Diese sind abhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind und welchen Versicherungsstatus der andere Elternteil hat.
Solltest du Kinder planen oder sogar schon Kinder haben, solltest du auch berücksichtigen, dass es keine Lohnersatzleistungen gibt, wenn dein Kind krank ist und du nicht arbeiten kannst. Zwar gibt es einige Tarife, die eine Krankentagegeldleistung auch bei kranken Kindern erbringen, diese sind jedoch eher die Ausnahme.
Als Ärztin mit Kinderwunsch solltest du dir außerdem bewusst machen, dass die PKV keine Mutterschaftsleistungen zahlt. Auf Antrag erhältst du vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig bis zu 210 EUR ausgezahlt.
Bist du einmal in der privaten Krankenversicherung, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Entscheidung für die PKV triffst du also in der Regel für den Rest deines Lebens. Lasse dich also bitte unbedingt professionell beraten, bevor du diese Entscheidung triffst.
3. Was passiert, wenn ich längere Zeit krank bin? Lohnfortzahlung und Kranken(tage)geld
Als gesetzlich Versicherter erhältst du im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung. Konkret heißt das, dass du für maximal 6 Wochen dein volles Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt bekommst, sofern du eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kannst. Im Anschluss daran hast du Anspruch auf eine Krankengeldzahlung deiner gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe des Krankengeldes ist abhängig von deinem zuletzt erzielten, regelmäßigen Einkommen und beträgt im Höchstfall 90 % deines Nettoentgelts – in der Regel aber weniger. Die genaue Höhe kannst du im Krankengeldrechner der Techniker Krankenkasse ermitteln. Von diesem Krankengeld musst du aber noch Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bezahlen. Die Dauer der Zahlung ist auf 78 Wochen beschränkt.
Bist du privat krankenversichert, hast du den gleichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wie ein gesetzlich Versicherter. Einen Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der 6 Wochen Lohnfortzahlung hast du allerdings nicht. Hier musst du auf eine private Krankentagegeldversicherung setzen. Die Krankentagegeldversicherung greift in der Regel ab Tag 43, sodass du einen nahtlosen Übergang zwischen Lohnfortzahlung und Krankentagegeld hast. Wie hoch dein Krankentagegeld sein sollte, kannst du im KTG-Rechner der Barmenia ausrechnen. Das Krankentagegeld kannst du als Tarifoption in deine private Krankenversicherung einschließen.
Auch als gesetzlich Versicherter kannst du eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen. Denn in der Regel liegt das Krankengeld deutlich unter deinem eigentlichen Nettolohn. Um diese Versorgungslücke zu schließen, kannst du eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, die ebenfalls ab dem 43. Krankheitstag zahlt. Die Höhe sollte dann entsprechend so angepasst sein, dass die Kombination auf Krankengeld und Krankentagegeld ausreicht, um deinen Lebensstandard zu halten.
Warum du dich langfristig nicht aufs Krankentagegeld verlassen solltest:
Auch wenn die Zahlung des Krankentagegeldes theoretisch zeitlich nicht begrenzt ist, wird meist schon nach sehr kurzer Zeit geprüft wird, ob du wirklich nur vorübergehend arbeitsunfähig bist oder schon dauerhaft. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) prüft dies bei gesetzlich Versicherten und Medic Proof bei privatversicherten Ärzten. Kommt dabei heraus, dass du dauerhaft arbeitsunfähig bist, wirst du an deinen gesetzlichen Rentenversicherer, genauer gesagt an das in deiner Region zuständige Ärztliche Versorgungswerk verwiesen.
Die Zahlung des Krankentagegeldes wird dann eingestellt. Welche Ersatzleistung es dann gibt? Die Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk kommt regelmäßig nicht zum Tragen, weil die Hürde dafür sehr hoch liegt. Was das Versorgungswerk oft recht gut bewerkstelligt, ist die Wiedereingliederung. Es gibt also Wiedereingliederungsmaßnahmen, sobald du absehbar wieder berufstätig sein kannst. Ein finanzieller Schutz im Sinne eines regelmäßigen monatlichen Einkommens ist damit aber natürlich nicht gegeben. Deshalb ist es wichtig, mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte vorzusorgen.
4. Welche Hürden gibt es beim Wechsel in die private Krankenversicherung?
Zunächst einmal musst du mit deinem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen. Diese Grenze liegt im Jahr 2024 bei 69.300 EUR. Liegst du unterhalb dieser Grenze, gibt es für dich als angestellter Arzt keine Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Eine weitere Hürde, die oftmals unterschätzt wird, ist die Gesundheitsprüfung. Denn ähnlich wie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte gibt es vor dem Eintritt in die PKV eine Reihe von Gesundheitsfragen zu beantworten.
Die Fragen ähneln der Gesundheitsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung, sowohl inhaltlich, als auch vom Abfragezeitraum. Allerdings gibt es bei der privaten Krankenversicherung auch Fragen zur Zahngesundheit. Je nach Gesundheitszustand kann es zu Risikozuschlägen oder auch Leistungsausschlüssen kommen. Risikozuschläge bedeuten für dich einen höheren Beitrag. Bei Leistungsausschlüssen erstattet dir die private Krankenversicherung keine Kosten für Behandlungen, die in den jeweiligen Ausschluss fallen.
5. Ist die PKV ein finanzielles Fass ohne Boden?
Die private Krankenversicherung gerät häufig in die Kritik, wenn es um die Beitragsentwicklung über die gesamte Laufzeit geht. Dass sich die Beiträge über die Jahre erhöhen, lässt sich auch nicht wegdiskutieren. Aber das tun sie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch, und das, obwohl von Jahr zu Jahr Leistungen gestrichen werden. Die Notwendigkeit privater Zusatzversicherungen, und damit auch die finanziellen Aufwendungen für einen soliden Schutz in der gesetzlichen Krankenversicherung, steigt damit jährlich. Berücksichtigt man all diese Faktoren steigen die Beiträge in der PKV sogar weniger schnell an, als sie es in der GKV tun.
Überdies sind die privaten Krankenversicherer gesetzlich dazu verpflichtet, Alterungsrückstellungen zu bilden. Das Prinzip ist relativ simple: Wenn du jung und gesund bist und nur wenige Gesundheitsleistungen in Anspruch nimmst, zahlst du einen höheren Beitrag, als du eigentlich müsstest. Dieser Mehrbeitrag wird als Sparanteil von deinem Versicherer verzinslich angelegt. Je älter du wirst, umso häufiger musst du voraussichtlich zum Arzt gehen. Dein monatlicher Beitrag zur PKV bleibt aber konstant, sodass du nun theoretisch mehr Kosten verursachst, als du Beiträge einzahlst. Die Differenz wird dann aus den Altersrückstellungen beglichen.
Viele Versicherer bieten zusätzlich die Möglichkeit der Beitragsentlastung im Alter an. Das Prinzip ähnelt dem der Alterungsrückstellung: heute mehr zahlen für niedrigere Beiträge im Alter. Allerdings geht es bei der Beitragsentlastung im Alter um deine Beiträge nach Vollendung des 67. Lebensjahres, also nach Renteneintritt. Eine Beispielberechnung der Barmenia aus dem Jahr 2022 für eine junge Ärztin siehst du hier:
Möchtest du nach Renteneintritt deinen monatlichen Beitrag zur privaten Krankenversicherung z. B. um 200 EUR senken, kostet dich das heute monatlich 82,00 EUR Mehrbeitrag. Besonders attraktiv: die Hälfte dieses Mehrbeitrags zahlt dein Arbeitgeber, sofern du als angestellter Arzt oder Ärztin tätig bist.
Beachte bitte, dass der Arbeitgeberanteil entfällt, solltest du dich mal mit einer eigenen Praxis niederlassen. Steht für dich also heute schon fest, dass du künftig als niedergelassener Arzt arbeiten möchtest, solltest du das bei deiner Entscheidung für oder gegen einen Beitragsentlastungstarif unbedingt berücksichtigen. Du zahlst nämlich dann den vollen Mehrbeitrag selbst.
6. Welche Optionen bestehen, wenn die private Krankenversicherung für mich nicht in Frage kommt?
In manchen Fällen ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung einfach nicht möglich oder wirtschaftlich betrachtet nicht sinnvoll. Das soll für dich aber nicht heißen, dass du den Schutz, den du über die gesetzliche Krankenversicherung erhältst, nicht trotzdem optimieren kannst. Wie das geht, erklären wir dir in diesem Abschnitt.
Grundsätzlich bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen einen sehr ähnlichen Leistungsumfang an. Dennoch gibt es zwischen den verschiedenen Anbietern kleine, aber feine Unterschiede bei der Übernahme bestimmter Kosten. Auch in der Höhe des Zusatzbeitrags unterscheiden sich die einzelnen Krankenkassen. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag bei 1,3 %. Nur einige wenige Kassen erheben gar keinen Zusatzbeitrag, manche dagegen sogar mehr als 2 %. Je nachdem, welche Leistungen für dich persönlich relevant sind, kannst du hier schon durch einen Wechsel der Krankenkasse bessere Leistungen für dich erzielen.
Als gesetzlich Versicherter kannst du deine Krankenversicherung außerdem mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen. Das kann zum einen das oben beschriebene Krankentagegeld als Ergänzung zum Krankengeld sein. Möglich sind aber auch Zusatzversicherungen im ambulanten und stationären Bereich sowie für den Bereich Zahnbehandlungen. Klassiker sind hierbei z. B. die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im 2-Bett-Zimmer. Mit der richtigen Kombination der privaten Zusatzversicherungen kannst du auch als gesetzlich Versicherter in den Genuss vergleichbarer Leistungen eines Privatpatienten kommen.
7. Gesundheitszustand einfrieren – wann ein Optionstarif sinnvoll ist
Wenn du dir jetzt schon ziemlich sicher bist, später einmal in die private Krankenversicherung zu wechseln, kann der Abschluss eines Optionstarifs für dich sinnvoll sein. Damit sicherst du dir heute schon deinen Gesundheitszustand für einen Wechsel in die PKV. Somit läufst du keine Gefahr, dass zukünftige Erkrankungen oder Behandlungen deine Beiträge zur PKV in die Höhe schnellen lassen. Du lässt also heute – jung und bestenfalls gesund – schon eine Gesundheitsprüfung durchführen und lässt dir diesen Zustand „einfrieren“. Eine erneute Gesundheitsprüfung bei Antragstellung entfällt und zwischenzeitlich aufgetretene Beschwerden und Erkrankungen haben keinen Einfluss auf deinen Versicherungsschutz.
Einen Optionstarif schließt du immer bei der Versicherung ab, bei der du dich später auch privat krankenversichern möchtest. Du solltest dir vorher schon gut überlegen, welcher Versicherer später in der privaten Krankenversicherung für dich in Frage kommt. Lasse dich also auch vor dem Abschluss eines Optionstarifs ausführlich beraten.
Auch wenn du einen Optionstarif zu wirklich günstigen Konditionen (ca. 5–10 EUR mtl.) abschließen kannst, gibt es einige Stolperfallen. Nicht jeder Optionstarif bietet die gleichen Rahmenbedingungen. Achte darauf, dass die Laufzeit des Tarifs zu deiner zeitlichen Planung passt. Manche Optionen sind zusätzlich auf ein Höchstalter begrenzt. Wir helfen dir gerne bei der Auswahl des richtigen Tarifs.
Wichtig: Du schließt mit einem Optionstarif noch keine Krankenversicherung ab. Du sicherst dir lediglich einen einfachen Zugang, weil du heute gesünder bist als am Tag des Antrags zur privaten Krankenversicherung.
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