Die flexible Altersvorsorge – die Privatvorsorge

Die steuerliche Behandlung von Verträgen zur privaten Altersvorsorge hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Mit der Einführung des Alters-Einkünfte-Gesetzes im Januar 2005 änderte sich die Besteuerung der Erträge. Altersvorsorgeverträge, die vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden, unterliegen hinsichtlich der Behandlung in der Auszahlungsphase den zum Abschlusszeitpunkt geltenden Gesetzen . Ob und inwelcher Höhe sie einer Besteuerung unterliegen, hängt von der Art des Vertrages und seiner inhaltlichenGestaltung ab.

Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, werden der  3.Schicht des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) zugeordnet und werden als Privatvorsorge bezeichnet. Die Beiträge zu diesen Produkten sind steuerlich nur eingeschränkt oder gar nicht abzugsfähig. Die Leistungen unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Ob eine Einkommenssteuerpflicht vorliegt, hängt von den gesamten Einkünften und den Freibeträgen zum Rentenbeginn ab. Ein Vorteil dieser Produkte ist die hohe Flexibilität in der Tarifgestaltung.

Vor- und Nachteile

Vorteile:

  • Flexibilität
  • Sehr viel niedrigere Besteuerung in der Phase der Auszahlung (Rentenbezugszeit)
  • Zu Rentenbeginn kann gewählt werden zwischen Auszahlung als lebenslange Rente und Einmalauszahlung, auch Teilauszahlung und Teilrente möglich
  • Es stehen verschiedene Entnahmemöglichkeiten auch zu früheren Zeitpunkten zur Verfügung
  • Im Todesfall können auch andere Personen als die gesetzlichen Erben bezugsberechtigt sein (Wunschperson kann eingetragen werden)

Nachteile:

  • Keine steuerliche Förderung in der Ansparphase
  • Angespartes Kapital ist z.B. bei Zahlungsunfähigkeit nicht vor dem Zugriff der Gläubiger sicher