Die Privathaftpflichtversicherung
Schütze dich und deine Familie
Ein umgestürztes Glas Wein hinterlässt einen tiefroten Fleck auf dem Designersofa deiner besten Freundin. Als Verursacher musst du für diesen und viele vergleichbare Schäden haften, und zwar mit deinem gesamten Privatvermögen. Bei kleineren Schäden hält sich das finanzielle Risiko noch in Grenzen. Aber was passiert bei größeren Unfällen, bei denen unter Umständen ein anderer Mensch langfristige Schäden davonträgt? Schützen kannst du dich vor den finanziellen Folgen durch eine Privathaftpflichtversicherung. Worauf du dabei achten solltest, erfährst du in diesem Beitrag.
Das wichtigste auf einen Blick
- Fügst du einem Dritten einen Schaden zu (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen
- Eine Privathaftpflichtversicherung reguliert Sachschäden, zahlt aber auch Schmerzensgeld oder lebenslange Renten bei dauerhaften Personenschäden
- Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich weltweit, ist aber häufig auf eine bestimmte Dauer begrenzt
- Je nach Tarif ist die ganze Familie mitversichert, auch Au Pairs, Haushaltshilfen und Co. sind mitversichert
- Eine Selbstbeteiligung kann deinen Jahresbeitrag deutlich reduzieren
- Bestimmte Risiken benötigen eine separate Haftpflichtversicherung, z. B. die Kfz-Haftpflicht, Hundehalterhaftpflicht, Bootshaftpflicht, Jagdhaftpflicht
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Geldstrafen/Bußgelder werden nicht von der Privathaftpflichtversicherung reguliert
Inhaltverzeichnis
Was sind eigentlich Haftpflichtrisiken?
Nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist jeder, der einem Dritten einen Schaden zufügt zu Schadensersatz verpflichtet. Schäden können dabei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden im privaten Bereich sein. Gleichzeitig ist eine Privathaftpflichtversicherung auch eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie übernimmt nicht nur die Schadensregulierung sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Da du im Schadenfall mit deinem gesamten Privatvermögen haftest, ist die private Haftpflichtversicherung die wichtigste freiwillige Versicherung in Deutschland. Denn auch wenn du noch so vorsichtig durchs Leben gehst, durch eine kurze Unaufmerksamkeit kann es schnell zum Schadenfall kommen.
Welche Schäden sind durch eine gute Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?
Dein 9-jähriger Sohn ist mit dem Fahrrad unterwegs, fährt ungünstig über einen größeren Stein und verliert die Kontrolle über sein Rad. Er schafft es nicht, rechtzeitig zu bremsen und fährt mit noch relativ hohem Tempo in ein am Straßenrand geparktes Auto. Dein Sohn ist dank Helm und einem herausragenden Schutzengel unversehrt geblieben, aber die komplette Seite des Wagens ist verbeult und zerkratzt. Sachschaden in Höhe von 7.000 €.
Du gehst an einer nahegelegenen Talsperre spazieren, es ist herrliches Wetter, die Sonne scheint. Du kommst an einem Biker-Hotspot vorbei. Die Motorräder stehen feinsäuberlich aufgereiht am Straßenrand. Da du selbst leidenschaftlicher Biker bist, schaust du dir im Vorbeigehen einige Maschinen genauer an und übersiehst dabei die Bordsteinkante. Du knickst um, fällst ungünstig und stößt dabei mehrere der geparkten Motorräder um. Sachschaden in Höhe von 12.500 €.
Nach einem stressigen Tag auf der Arbeit möchtest du am Abend noch schnell in der Stadt ein paar Erledigungen tätigen. Du merkst, dass dein Handy klingelt und suchst im Laufen in deiner Jackentasche danach. Weil du durch den Anruf abgelenkt bist, merkst du nicht, dass die Fußgängerampel vor dir inzwischen auf rot gesprungen ist und läufst einfach auf die Straße. Das herannahende Auto muss dir ausweichen, fährt dabei aber in die Traube der Wartenden auf der anderen Seite der Ampel. Ein 12-jähriger Junge wird schwer verletzt ist querschnittsgelähmt. Personenschaden in Höhe von mehreren Millionen €.
Welche Kosten übernimmt die Privathaftpflichtversicherung?
Bei Sachschäden übernimmt deine Privathaftpflichtversicherung die Kosten zur Wiederherstellung bzw. Ersatz der beschädigten Gegenstände. Darüber hinaus werden auch Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall übernommen.
Bei Personenschäden werden neben den Bergungs- und Behandlungskosten auch der Verdienstausfall des Geschädigten übernommen. Sollte es zu langfristigen oder dauerhaften Personenschäden kommen, werden auch die Kosten für einen Umbau der Wohnung übernommen. Auch Schmerzensgelder und lebenslange Renten zahlt deine Haftpflichtversicherung.
Deine Privathaftpflichtversicherung ist aber nicht nur da, um berechtigte Forderungen zu begleichen. Sie steht dir auch im Rahmen eines passiven Rechtsschutzes zur Seite. Wenn es also zu einem Rechtsstreit mit einer Person kommt, die einen Anspruch auf Schadenersatz bei dir stellt, obwohl du keinerlei Schuld trägst, führt deine Versicherung den Prozess und trägt die anfallenden Kosten.
Wo bin ich versichert? Weltweiter Schutz in der Privathaftpflicht
Mit der privaten Haftpflichtversicherung hast du grundsätzlich weltweiten Versicherungsschutz. Einige Anbieter schränken jedoch die Dauer des Aufenthalts ein. Solltest du also planen, für längere Zeit ins Ausland zu gehen, prüfe vorher unbedingt, ob deine Versicherung lange genug auch bei Schäden im Ausland leistet.
Wenn du deinen Wohnsitz für längere Zeit oder sogar dauerhaft ins Ausland verlegen möchtest, benötigst du in der Regel noch eine deutsche Meldeadresse, wenn du weiterhin über eine deutsche Privathaftpflichtversicherung geschützt sein möchtest. Erkundige dich auch hier am besten im Voraus, welche Anforderungen dein Versicherer bei Wohnsitzverlegung ins Ausland stellt.
Wer ist über meine Privathaftpflicht versichert?
Wer über deine Privathaftpflicht versichert ist, hängt davon ab, welchen Tarif du gewählt hast. In den Single-Tarifen bist in der Regel nur du selbst versichert. Wählst du einen Familientarif, sind neben deinem Lebenspartner/in auch deine Kinder mitversichert. Auch Au Pairs, Babysitter oder Haushaltshilfen sind im Rahmen ihrer Tätigkeit über deine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Wenn dein Babysitter beim Fußballspiel im Garten also aus Versehen Nachbars Fensterscheibe zerschießt, ist der Schaden über deine Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Kinder sind solange mitversichert, wie sie zur Schule gehen, ihre erste Berufsausbildung (das kann auch ein Studium sein) machen, oder sich in der regulären Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, also z. B. zwischen Abitur und Beginn des Studiums.
Der Schutz für die Kinder endet, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Auch wenn eine zweite Ausbildung in einem anderen Berufsfeld begonnen wird, erlischt der Schutz über die Familienversicherung. Eine eigene Privathaftpflicht wird dann notwendig.
Heiratet dein Kind noch während der Ausbildung erlischt der Schutz über die Familienversicherung ebenfalls. Gleiches gilt auch, wenn nach der Schule direkt in eine berufliche Tätigkeit gestartet wird oder dein Kind zur Bundeswehr geht.
Welche Schäden sind nicht mitversichert?
Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt worden sind, werden von keiner Haftpflichtversicherung reguliert. Für Schäden, die durch Hunde oder Pferde entstehen, gibt es spezielle Hunde- bzw. Pferdehalter-Haftpflichtversicherungen. Hier reicht der Schutz über die Privathaftpflichtversicherung nicht aus. Für Schäden durch Kleintiere (Katze, Hamster, Wellensittich & Co.) benötigst du keine zusätzliche Tierhalterhaftpflicht.
Auch für das Führen eines KFZ, Wasser- oder Luftfahrzeugs benötigst du eine spezielle Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt für Jäger. Hier wird eine Jagdhaftpflichtversicherung benötigt.
Ausgenommen sind auch Schäden der Mitversicherten untereinander. Wenn dein Kind also deine eigene Fensterscheibe beim Kicken zerschießt, handelt es sich nicht um einen Haftpflichtschaden. Die Kosten für die Reparatur musst du also selbst tragen.
Sollte man in der Privathaftpflicht einen Selbstbehalt/eine Selbstbeteiligung einbauen?
Generell ist es in der Privathaftpflicht sinnvoll einen Selbstbehalt einzurichten. Der freigewordene finanzielle Vorteile kann dann genutzt werden, um bedingungsgemäß den bestmöglichen Schutz zu erhalten. Also: lieber einen Top-Tarif mit Selbstbehalt als einen mangelhaften Tarif ohne Selbstbehalt. Dennoch solltest du vorab prüfen, ob der Versicherer deiner Wahl überhaupt eine Selbstbeteiligung anbietet und ob sich die Beitragsreduzierung im Verhältnis zu Selbstbeteiligung überhaupt lohnt.
Es gibt 2 Vorteile, wenn du dich für einen hochwertigeren Tarif mit Selbstbehalt entscheidest:
- Die Wahrscheinlichkeit, dass dein konkreter Versicherungsfall über einen Top-Tarif abgesichert ist, ist sehr hoch. Hast du einen günstigen Tarif mit vielen Leistungsausschlüssen, eröffnet das dem Versicherer die Möglichkeit, leistungsfrei oder leistungsgemindert (d. h. der Schaden wird nur anteilig reguliert) aus dem Fall herauszugehen. Das ist v.a. bei den großen, existenzbedrohenden Schäden von Bedeutung.
- Gleichzeitig ermöglicht ein Selbstbehalt deutliche Einsparungen im Beitrag. Einen Selbstbehalt von 100 oder 200 Euro kann bei vielen tausend Euro Schaden leicht verkraftet werden, ein Kürzung der Leistung um 20% oder eine Limitierung auf max. 10.000 € in einem Teilbereich kann hingegen sehr einschneidende Wirkung entfalten.
Warum eine Selbstbeteiligung den Beitrag senkt: Die Versicherer sparen sich die Bearbeitung vieler Kleinstschäden, die gelegentlich ohnehin zweifelhaft sind.
Preisbeispiel für Vorteil Nr. 2:
Einfach komplett papierlos ohne Selbstbeteiligung | Einfach komplett papierlos mit 125 €Selbstbeteiligung | |
Jahresbeitrag | 97,34 € | 58,79 € |
Premium mit Best-Leistung ohne Selbstbeteiligung | Premium mit Best-Leistung mit 150 € Selbstbeteiligung | |
Jahresbeitrag | 96,82 € | 72,63 € |
Das Preisbespiel zeigt ziemlich deutlich, dass man mit einer niedrigen Selbstbeteiligung in Höhe von 125 € bzw. 150 € jährlich knapp 40 € bzw. 25 € Beitrag einsparen kann. Dann gilt es also nur noch selbst zu hinterfragen, ob ich bereit bin, kleinere Schäden künftig aus der eigenen Tasche zu begleichen.
Unsere Top-Anbieter Privathaftpflichtversicherung im Vergleich
Der Markt an Anbietern für Privathaftpflichtversicherungen ist riesig und jeder wirbt damit, der Günstigste und der Beste zugleich zu sein. Dass diese Rechnung nicht aufgehen kann, sollte jedem klar sein – den billig ist meistens nicht gut. Um dir die Suche nach dem geeigneten Anbieter zu erleichtern, haben wir unsere Top-3 Anbieter – jeweils mit und ohne Selbstbehalt – für dich herausgesucht. Diese Anbieter haben wir aufgrund verschiedener Kriterien ausgewählt: Deckungsumfang bzw. Leistungsausschlüsse, die persönliche Erfahrung in der Antragsbearbeitung, Schadenregulierung und Erreichbarkeit und zuletzt natürlich auch der Preis.
Für den Deckungsumfang haben wir uns dabei die folgenden Mindestkriterien festgelegt:
- Forderungsausfall mit Schadenersatzrechtsschutz: Solltest du selbst mal Schadenersatz bei einem Schädiger einfordern müssen, und dieser ist nicht zahlungsfähig und hat auch keine Haftpflichtversicherung, die für ihn leistet, kannst du diesen Forderungsausfall bei deiner eigenen Privathaftpflicht einfordern. Im Rahmen des Schadenersatzrechtsschutzes hilft dir die Versicherung, deine Forderung gegenüber des Schädigers einzufordern.
- Gefälligkeitsschäden: Du hilfst deinem besten Freund beim Umzug in das neu gebaute Haus. Auf der letzten Stufe der Treppe rutscht dir der teure Fernseher aus der Hand und geht kaputt. Zu allem Überfluss wird auch die neue Echtholztreppe mit einigen unschönen Macken versehen. Per Gesetz haftest du in einem solchen Fall nicht, dein Freund würde auf dem Schaden sitzen bleiben. Durch einen Einschluss von Gefälligkeitsschäden könntest du auch solche Schäden an deine Haftpflichtversicherung melden.
- Verlust von Schlüsseln: das Abhandenkommen von Gegenständen ist in der Privathaftpflichtversicherung in der Regel ausgenommen. Gute Tarife beinhalten aber den Schlüsselverlust. Solltest du einen dir überlassenen Schlüssel (z. B. den Büroschlüssel oder den Schlüssel vom Vereinsheim) verlieren, kommt die Versicherung für die Kosten für den Austausch der Schlösser/Schließanlage auf. Falls notwendig auch für die vorübergehende Bewachung des Objekts durch eine Fachfirma.
- Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Sachen: in deiner gemieteten Wohnung fällt dir ein Parfumflakon ins Waschbecken und hinterlässt dort einen unschönen Abplatzer in der Keramik. Das Waschbecken muss ausgetauscht werden. Die Kosten dafür trägt deine Privathaftpflichtversicherung. Wichtig ist, dass auch Schäden an beweglichen Sachen in Ferienunterkünften versichert sind.
- Best-Leistungs-Garantie: die Versicherung zahlt einen Schaden, auch wenn er bedingungsgemäß nicht versichert wäre, wenn ein anderer Anbieter am Markt einen solchen Schaden bedingungsgemäß versichert hätte
Preisvergleich Top-Anbieter Privathaftpflichtversicherung
„Prestige“ | „Premium 2.0 mit Best- Leistungs-Garantie“ | „Einfach komplett papierlos“ | |
Deckungssumme Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 15 Mio. € | 50 Mio. € | 70 Mio. € |
Selbstbehalt | 150 € | 150 € | 125 € |
Single | 50,60 € | 51,90 € | 58,79 € |
Familie | 54,40 € | 72,63 € | 58,79 € |
„Premium 2.0 mit Best- Leistungs-Garantie“ | „Einfach komplett papierlos“ | „PrivatPremium 6.0“ | |
Deckungssumme Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 50 Mio. € | 70 Mio. € | 5 Mio. € |
Selbstbehalt | 0 € | 0 € | 0 € |
Single | 69,21 € | 69,38 € | 67,83 € |
Familie | 96,82 € | 97,34 € | 94,01 € |
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