Hinweis:
Folgende Leistungen sind bedingungsgemäß versichert.
Für rein kosmetisch indizierte Behandlungen und Eingriffe, die aus ästhetischen Gründen zur Beseitigung von Schönheitsfehlern vorgenommen werden und nicht der Verbesserung von körperlichen Funktionen dienen, besteht für Ärzte Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung gewährleistet wird und die Dokumentierung mit Hilfe der Aufklärungssysteme der Firmen "proCompliance" oder "Diomed" erfolgt.
Die nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen durchgeführte Zirkumzision (Beschneidung) aus religiösen Gründen ist bedingungsgemäß mitversichert, unter der Voraussetzung, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung gewährleistet wird und die Dokumentation mithilfe der Aufklärungsbogen der Firmen „proCompliance“ oder „Diomed“ erfolgt.
Folgende kosmetische Operationen bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Brustkorrekturen
Liposuktionsbehandlungen (Fettabsaugungen, außer bei Lipödem)
Bauchdeckenplastiken
Gesäß- und Reithosenplastiken (auch mit Hilfe von Fillern)
Intimoperationen
bariatrische Eingriffe (nicht medizinisch indiziert)
nicht resorbierbare permanente Filler