Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte und Ärztinnen
Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte und Ärztinnen
Du bist Arzt oder Ärztin und denkst über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nach? Auf dieser Seite möchten wir dir kurz und knapp erklären, welche Vorteile eine Rechtsschutzversicherung für dich als Arzt hat. Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung. Welche unterschiedlichen Bereiche du absichern kannst und natürlich auch, was dich eine solche Versicherung kostet und ob es vergünstigte Konditionen für dich als Arzt gibt.
Brauche ich als Arzt oder Ärztin eine Rechtsschutzversicherung?
Im Laufe des Lebens kann es bei dir aus verschiedenen Gründen zu einem Rechtsstreit kommen. Dieser kann zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden, insbesondere, wenn die Prozesskosten dein verfügbares Budget übersteigen. Um sich im Fall der Fälle auf einen Anwalt deines Vertrauens verlassen zu können, ohne die Kosten eines Rechtsstreites fürchten zu müssen, bietet die Rechtsschutzversicherung eine ideale Absicherung.
Auf der Suche nach der Antwort auf diese Frage, ob du als Arzt oder Ärztin eine Rechtsschutzversicherung brauchst, sollten wir zuerst mal schauen, welche Kosten eine Rechtsschutzversicherung überhaupt alles übernimmt und wo ggf. die Grenzen einer solchen Versicherung liegen.
Grundlegend ist eine Rechtsschutzversicherung dafür da, dich finanziell abzusichern, wenn du dein Recht mithilfe eines Anwalts geltend machen möchtest. Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht nur die Kosten deines eigenen Anwalts, sondern auch alle anderen anfallenden Kosten, wie z. B. Gerichtskosten, Entschädigungsleistungen für Zeugen, Kosten für Sachverständige und Gerichtsvollzieher, Kautionsleistungen, u. v. m.
Es gibt aber auch ganz klar definierte Bereiche, für die eine Rechtsschutzversicherung nicht aufkommt. Dazu zählen unter anderem die Bereiche Scheidung und Erbrecht, aber auch Streitigkeiten um Geldanlagen, z. B. wenn du falsch beraten wurdest, sind grundsätzlich vom Schutz durch die Rechtsschutzversicherung ausgenommen. Im Bereich des Strafrechtsschutzes sind Vergehen, die prinzipiell nur vorsätzlich begehbar sind, ebenfalls vom Schutz ausgenommen.
Wenn es um den Einschluss einzelner Risiken geht, kannst du in der Regel aus 4 verschiedenen Bausteinen auswählen: Privat, Beruf, Verkehr und Immobilien. Du musst also nicht immer die eierlegende Wollmilchsau abschließen, sondern kannst deinen Schutz ganz auf deine Bedürfnisse abstimmen. So kannst du auch die Kosten überschaubar halten.
Welche Bausteine werden in der Rechtsschutzversicherung angeboten?
Der Privat-Baustein umfasst den Schutz bei Streitigkeiten, die im privaten Bereich entstehen. Das können z. B. Schadenersatzforderungen sein, Streitigkeiten aus dem Vertrags- und Sachenrecht, aber auch Streitigkeiten vor Gerichten in Steuersachen.
Der Berufs-Baustein schützt dich bei allen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit deiner Anstellung als Arzt entstehen können. Das können Streitigkeiten zu ungerechtfertigten Kündigungen, Überstunden oder auch eine Aufhebungsvereinbarung sein. Wichtig ist hier, dass in der Regel nur die nicht-selbstständige Tätigkeit eingeschlossen ist. Bist du niedergelassener Arzt, lasse dich gerne von uns beraten, welche Möglichkeiten für dich bestehen.
Der Verkehrs-Baustein schützt bei Risiken im Straßenverkehr. Das können z. B. Auseinandersetzungen mit einer Werkstatt sein oder auch der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Der Immobilien-Baustein (oft auch Wohnungs-Baustein genannt) umfasst alle Streitigkeiten, die rund um das Thema Wohnung entstehen können, egal ob du Eigentümer einer Immobilie oder Mieter bist. Schutz hast du hier unter anderem für Streitigkeiten wegen falscher Nebenkostenabrechnungen, (Eigenbedarfs-)Kündigungen durch den Vermieter oder auch bei Streitigkeiten mit den Nachbarn wegen nächtlicher Ruhestörung.
Stolperfalle Wartezeiten: Worauf du unbedingt achten musst!
Wie bei anderen Versicherungen auch, gibt es in der Rechtsschutzversicherung bestimmte Wartezeiten. Diese beträgt in der Regel 3 Monate und gilt meist in den folgenden Bereichen:
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Rechtsschutz für die selbst genutzte Wohneinheit
Innerhalb dieser Wartezeit genießt du für diese Teilbereiche noch keinen Versicherungsschutz. Erst wenn die Wartezeit verstrichen ist, hast du vollen Schutz. Wichtig ist übrigens auch, dass du eine Rechtsschutzversicherung nicht rückwirkend abschließen kannst. Wenn du dich also bereits in einem Rechtsstreit befindest, wirst du dafür keinen Schutz erhalten. Der Zeitpunkt, der dafür zugrundelegt wird, ist immer das Schadenereignis. Konkret heißt das, dass der Schadenfall bereits eingetreten ist, sobald dein Arbeitgeber dir die Kündigung ausspricht und nicht erst dann, wenn du rechtliche Schritte dagegen einleiten möchtest.
Achtung: Wenn du bereits eine Rechtsschutzversicherung hast und nur den Versicherer oder den Tarif wechseln möchtest, entfällt die Wartezeit.
Was kostet mich als Arzt eine Rechtsschutzversicherung? Gibt es einen Sondertarif für Ärzte?
Die genauen Kosten hängen natürlich letztendlich davon ab, für welche der oben genannten Bausteine du dich entscheiden möchtest und welchen Versicherer du aussuchst. Weitere Faktoren sind die Höhe der Selbstbeteiligung, ob du einen Single-Tarif oder einen Familien-Tarif abschließen möchtest und auch die Zahlweise ((halb-)jährlich, quartalsweise oder monatlich) hat Einfluss auf die Höhe deines Beitrags.
In Zusammenarbeit mit der Roland Versicherung bieten wir einen Tarif an, der speziell auf deine Bedürfnisse als Arzt ausgelegt ist. Du kannst ganz normal zwischen den vier Bausteinen wählen. Automatisch eingeschlossen ist in diesem Tarif ein weiterer Baustein: Rechtsschutz für angestellte Ärzt:innen und Apotheker:innen.
Besonderer Vorteil dieses speziellen Arzttarifs: du hast auch bei nur vorsätzlich begehbaren Vergehen einen Schutz, solange du nicht rechtskräftig wegen Vorsatz verurteilt worden bist. Bist du gelegentlich selbstständig tätig, z. B. im Rahmen von Notarztdiensten, genießt du auch hierfür Schutz. Planst du eine Niederlassung mit der eigenen Praxis, hast du in der Vorbereitungszeit dazu Schutz und hast eine bequeme Umwandlungsoption für deinen bestehenden Vertrag in einen Vertrag, der auch die dauerhafte selbstständige Tätigkeit einschließt.
Du bekommst also für wirklich kleines Geld einen tollen, umfangreichen Schutz, der dich im Fall der Fälle vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits schützt. Gerne unterbreiten wir dir dein persönliches Angebot und helfen dir beim Antrag für deine Rechtsschutzversicherung.
Highlight in den Rechtsschutz-Bedingungen: die Niederlassungsklausel für Ärzte und Ärztinnen
Grundsätzlich stehen angestellte Ärztinnen und Ärzte vor dem Problem, dass sie die rechtliche Begleitung in die Selbstständigkeit auch dann aus eigener Tasche zahlen müssen, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Mit anderen Worten, der Berufsrechtsschutz gilt im Rahmen der beruflichen Tätigkeit als Arzt oder Ärztin als Arbeitnehmer/in. Der Weg in die ärztliche Niederlassung wird jedoch schon der selbstständigen Tätigkeit zugeordnet. Daher besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz – es sei denn, es existiert eine Niederlassungsklausel für angestellte Ärzte.
Die Roland Rechtsschutzversicherung schreibt hierzu:
- Voraussetzung dafür, dass Versicherungsschutz besteht bei einer geplanten, aber noch nicht vollzogenen Niederlassung: Nachweis der konkreten Niederlassungsabsicht
- Schutz besteht auch für die Vorbereitungszeit bei Aufnahme einer Tätigkeit als niedergelassener Arzt.
- Beratung wegen eines abgebrochenen Zulassungsverfahrens und den damit zusammenhängenden Verträgen bis 1.000 €. Voraussetzung: der Vertrag muss inklusive Baustein Rechtsschutz für angestellte Ärzte abgeschlossen sein
- Eingeschlossen sind auch Mediationsversuche.
- Gerichtliche Auseinandersetzungen sind bis 10.000 € je Niederlassungsversuch für Mietverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge und die KV-Zulassung versichert.
Telefonisch, persönlich oder online für dich verfügbar
Suche dir gerne selbst aus, wie du mit uns in Kontakt treten magst. Du kannst uns telefonisch unter 0761 – 887 945 78 erreichen oder lieber per Mail unter:
Alternativ und zeitsparend ist die Online-Terminvereinbarung für eine Video-Beratung, ein Telefonat (wir rufen dich zu einer gewünschten Zeit an) oder vor Ort in Freiburg direkt hier auf dieser Seite:
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