Auszug aus der Berufsordnung der Ärzte: „Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.“ (Berufsordnung der Ärzte, §21, Quelle: Bundesärztekammer) Damit dürfte klar sein, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ein absolutes Must-Have ist. Berufs- und Privathaftpflicht für Assistenzärzte Mit Beginn der Assistenzarztzeit sollten sich Krankenhausärzte, wobei dienstliche Tätigkeiten oft […]
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