Die Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung

  • gilt weltweit,
  • bietet einen Versicherungsschutz, der grundsätzlich nicht nach Reiseland unterscheidet,
  • leistet, ohne dass der Versicherte vor der Behandlung eine Versicherungskarte vorlegen muss.

Das bedeutet einen unverzichtbaren Schutz für Sie zu schlanken Beiträgen.

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Wenn Sie in naher Zukunft einen Aufenthalt im Ausland planen, sollten Sie gegen alle Widrigkeiten gewappnet sein. Mit einer Reiseversicherung haben Sie zu diesem Zweck alle notwendigen Mittel bei der Hand. Sollte Ihnen beispielsweise Ihr Gepäck auf der Reise verloren gehen, erhalten Sie eine Entschädigung durch die Reisegepäckversicherung. Sollten Sie im Ausland medizinische Pflege benötigen, wird die Reisekrankenversicherung die Kosten übernehmen. Egal was Ihnen im Ausland begegnet: Hier finden Sie die richtige Versicherung für Ihre Reise.

Bei der Planung von einem Urlaub im Ausland ist davon auszugehen, dass Sie ungenügende Informationen über die Kosten einer medizinischen Betreuung des besuchten Landes besitzen. Wenn Ihrer Person im Urlaub jedoch etwas widerfährt, dass eine medizinische Betreuung notwendig macht, bzw. sollten Sie womöglich in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, können die Kosten schnell das verfügbare Reiseportemonnaie ausschöpfen, sofern keine geeignete Reiseversicherung abgeschlossen wurde. Da insbesondere die medizinische Betreuung im Krankenhaus sehr teuer werden kann, und ein Krankenhaus zudem keine kostenfreie Unterbringung zur Verfügung stellt, ist eine Reiseversicherung für jede Form von Reisen eine notwendige Versicherung, sofern diese nicht von Ihrer Krankenversicherung gedeckt wird.

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Andere Krankenversicherungen fürs Ausland

Work and Travel Krankenversicherung

Krankenversicherung für Au Pairs

Krankenversicherung für Studenten im Ausland

Gesetzlich Versicherte im Ausland – Versicherungsschutz

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen. Diese gilt wenn Sie in ein anderes Land der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz reisen und erkranken oder einen Unfall erleiden.
Ihr Versicherungsschutz für Arzt-, Krankenhaus- und Zahnbehandlungen entspricht nur dem des Urlaubslandes. Umfang und Dauer der Versicherungsleistungen richten sich nach den dort gültigen Rechtsvorschriften und sind in vielen Fällen geringer, als der Urlauber es aus Deutschland gewohnt ist. Die Kosten, die die Versicherung nicht übernimmt, muss der Erkrankte oder Verunglückte selbst tragen.
Leider erkennen zudem nicht wenige Ärzte die EHIC nicht an und verlangen ein Privathonorar. Auch in diesen Fällen erstattet die gesetzliche Krankenkasse daheim zwar die Kosten – aber nur entsprechend dem Versicherungsschutz des Urlaubslandes. Dies führt dazu das Sie die Differenz selbst tragen müssen.
Führen Sie als Versicherte/e keine gültige EHIC oder Anspruchsbescheinigung bei sich, kann es ebenfalls zu Problemen bei der Behandlung oder Abrechnung kommen.
Zudem hat die Bundesrepublik Deutschland mit verschiedenen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung geschlossen. Der damit vereinbarte Versicherungsschutz ist in der Regel sehr eingeschränkt und von Land zu Land unterschiedlich. Zu den Partnerstaaten gehören:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Serbien
  • Mazedonien
  • Türkei
  • Montenegro
  • Tunesien

Mit allen übrigen Ländern existiert weder eine EU-Vereinbarung noch ein Sozialabkommen der Bundesrepublik Deutschland. Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung haben also in

  • Kanada,
  • den USA,
  • Australien,
  • Monaco,
  • einigen osteuropäischen,
  • den meisten afrikanischen und
  • sämtlichen lateinamerikanischen und
  • asiatischen Staaten

keinen Versicherungsschutz.

Dort müssen sie die medizinischen Behandlungen und die Versorgung mit Medikamenten komplett selbst bezahlen. Unabhängig vom Reiseland müssen gesetzlich Versicherte stets davon ausgehen, dass sie im Krankheitsfall einen mehr oder weniger großen Teil der Kosten selbst zu tragen haben.
Um das finanzielle Risiko einschätzen zu können, bietet es sich an sich über betreffende Land zu informieren. Diese Informationen sind sehr gut und zumeist aktuell zusammengestellt auf der Homepage GKV-Spitzenverbandes unter:

https://www.dvka.de/de/die_dvka/merkblaetter/merkblaetter.html

Eine Auslandsreisekrankenversicherung spart Kosten und Mühen. Daher empfiehlt auch der GKV-Spitzenverband in seinen Merkblättern dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung.

Privat Versicherte im Ausland – Versicherungsschutz

Als Privatversicherte können Sie Ihre Krankenversicherung grundsätzlich europaweit in Anspruch nehmen. Auch bei Aufenthalten im außereuropäischen Ausland sind Sie vorübergehend über Ihre private Krankenversicherung (PKV) versichert. Der Zeitrahmen variiert jedoch. Die Mindestdauer beträgt einen Monat, viele Versicherungen gewähren aber drei Monate oder sogar länger Versicherungsschutz. Zudem besteht die Möglichkeit, die Geltungsdauer durch besondere Vereinbarung auszuweiten. Das muss allerdings vor der Abreise ins Ausland geschehen.
Neben dem klassischen Vollversicherungsschutz kann die PKV auch Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland sowie im Todesfall Bestattungs- oder Überführungskosten übernehmen. Im Einzelnen sind die Leistungen in Ihren Versicherungsunterlagen festgehalten.
Sie können uns damit beauftragen, dies für Sie zu prüfen. Uns reicht zur Ermittlung Ihres Versicherungsschutzes der Tarifname in dem Sie versichert sind und der Zeitpunkt zu dem Sie sich versichert haben.
Trotz dieses umfassenden Versicherungsschutzes ist auch für Privatversicherte eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll.

Warum?

  • Einige der möglichen Leistungen in der Auslandsreisekrankenversicherung sind nicht unbedingt Bestandteil Ihres PKV-Vollschutzes.
  • Viele Privatversicherte erhalten eine Beitragsrückerstattung, wenn sie ihre Vollversicherung nicht in Anspruch nehmen. Ohne eine Auslandsreisekrankenversicherung ist die Beitragsrückerstattung bei einer Erkrankung oder einem Unfall im Urlaub hinfällig.

Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung

Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung verringern sich die Sorgen bei einer Erkrankung oder einem Unfall im Ausland erheblich, denn Sie sind unabhängig vom Reiseland versichert.

Leistungen einer Auslandsreisekrankenversicherung:

  • ambulante ärztliche Behandlungen bei freier Wahl des behandelnden Arztes
  • Behandlungen durch Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen
  • alternative Heilmethoden
  • Behandlungen im Krankenhaus
  • Zahnbehandlungen, Reparaturen von Zahnersatz und provisorischen
  • Zahnersatz bei freier Wahl des behandelnden Zahnarztes
  • einen notwendigen Krankentransport im Ausland
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel wie Massagen und Inhalationen
  • erstmals benötigte Hilfsmittel
  • gegebenenfalls die psychologische und psychotherapeutische Erstbehandlung nach Unfällen, Naturkatastrophen oder Gewaltverbrechen.

Rücktransport
Über diesen typischen Schutz einer Krankenversicherung hinaus bieten die Auslandsreisekrankenversicherungen noch weitere Leistungen, die für Reisende wichtig sein können. Ist aus medizinischen Gründen ein Rücktransport des Versicherten in die Heimat notwendig, kommt die Versicherung für die Kosten auf. Das gilt vor allem bei schwereren Erkrankungen oder Verletzungen, wenn der medizinische Standard des Urlaubslandes erkennbar unter dem deutschen liegt.
Viele Versicherungen erstatten zudem einen Rücktransport bereits dann, wenn dieser medizinisch sinnvoll ist und allein die Aussicht auf einen besseren Heilungsverlauf in der Heimat besteht. Oft wird der Rücktransport auch ermöglicht, wenn der Krankenhausaufenthalt im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder die Kosten hierfür höher wären als für den Rücktransport.
Der Rücktransport einer Begleitperson ist in diversen Versicherungen ebenfalls mit eingeschlossen. Vor einem möglichen Rücktransport sollte der Versicherte sich auf jeden Fall an seine Versicherung wenden. Diese übernimmt nämlich nicht nur die Transportkosten, sondern auch die Organisation und entlastet den Versicherten an dieser Stelle erheblich. Der Rücktransport erfolgt in der Regel an den ständigen Wohnsitz des Versicherten oder in das dem Wohnsitz nächstgelegene und aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus.

Überführung und Bestattung
Ein Bestandteil des Versicherungsschutzes sind auch Leistungen im Todesfall. Die Versicherer übernehmen die Kosten sowohl für eine Überführung in die Heimat als auch für eine Bestattung am Urlaubsort, oft bis zu 10.000 Euro.

Suche, Rettung und Bergung
Insbesondere im Aktivurlaub besteht das Risiko, dass nach einem
Unfall gesucht, gerettet oder geborgen werden muss. Auch für diese Leistungen zahlen manche Versicherer – maximal zwischen 1.500 und 10.000 Euro. Versicherungsschutz in ähnlicher Höhe bieten hier ansonsten auch eine Unfallversicherung.

Kinder – Betreuung und Begleitung

Die eigenen Kinder möchte man im Zweifelsfall gut versorgt wissen. Deshalb bieten einige Versicherungen entsprechende Leistungen:
Muss ein versichertes Kind (!wichtig!: Kinder müssen in der Versicherung eingeschlossen sein) im Krankenhaus behandelt werden, erstatten die Versicherer bis zu einem festgelegten Alter auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus oder zahlen ein Krankenhaustagegeld. Wenn die Eltern oder mitreisenden Begleitpersonen selbst im Krankenhaus behandelt oder zurücktransportiert werden müssen oder versterben, brauchen die Kinder jemanden, der sich um sie kümmert. Haben sie im Ausland keine weitere ihnen nahestehende Person, organisieren und bezahlen die Versicherer eine Kinderbetreuung, die begleitete Rückreise oder aber die Anreise einer Bezugsperson.

Reisen im Inland
Für Versicherte, die auch gerne in Deutschland Urlaub machen, könnte eine Versicherung interessant sein, die nicht nur im Ausland, sondern auch hier leistet. Auf Inlandsreisen haben sie dann Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld, einen Rücktransport in ein wohnortnahes Krankenhaus und im Todesfall die Überführungskosten.
Diese Versicherung wird in unseren Vergleichsrechnern nicht abgebildet. Kontaktieren Sie uns daher bitte direkt, damit wir Ihnen die passende Lösung anbieten können.

Weitergehende Serviceleistungen
Oft erstatten Versicherungen nicht nur Kosten, sondern bieten auch vielfach weitere Hilfen an. Empfehlenswert ist da der jeweilige Telefonservice, der zumeist rund um die Uhr erreichbar ist – wäre anders auch blöd wegen etwaiger Zeitumstellungen. Telefonisch erhalten Sie Auskunft über deutsch- oder englischsprachige Ärzte, Übersetzer und geeignete Krankenhäuser in Ihrer Nähe.
Auf Wunsch benachrichtigt die Versicherung Angehörige und stellt den Kontakt zwischen behandelnden Ärzten in Deutschland und dem Aufenthaltsland zwecks Informationsaustauschs her. Die Versicherung beschafft Arzneimittel, die vor Ort nicht verfügbar sind oder organisiert und finanziert die Lieferung von Blutkonserven, wenn z.B. mit Infektionen gerechnet werden muss. Viele Versicherungen geben eine Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus ab und übernehmen direkt die Abrechnung mit dem Krankenhaus und den behandelnden Ärzten. Die Kosten, die dem Versicherten durch die Kontaktaufnahme mit der Versicherung entstehen, werden ebenfalls vielfach erstattet. Die Telefonnummer ihrer Versicherung sollten Reisende immer im Gepäck haben.

Abschluss der Versicherung
Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte immer vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Nur in den seltensten Fällen ist ein Vertragsabschluss vom Ausland aus möglich und der Versicherungsschutz gilt dann nicht rückwirkend sondern frühestens ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschluss‘. Wer also bereits erkrankt ist oder einen Unfall hatte, erhält die Kosten hierfür nicht mehr erstattet. Kurz entschlossen Reisende können den Schutz gegebenenfalls online abschließen. Von der Leistung ausgeschlossen sind selbstverständlich geplante Heilbehandlungen im Ausland – wenn also eben gerade wegen einer Behandlung ein Arzt im Ausland aufgesucht wird.
Bei kurzfristigen Abschlüssen ist es wichtig, umgehend den Beitrag zu überweisen oder ein SEPA-Mandat zu erteilen.

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Sandra Möbius
Michael Schreiber erhält Top Bewertungen als unabhängiger Versicherungsmakler und Ärzteberater
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