Die Risikolebensversicherung
Ein Todesfall in der Familie ist stets ein großer Verlust. Wenn der Todesfall jedoch eine Person betrifft, die die finanzielle Basis einer Familie darstellt, ist der Verlust nicht nur beklagenswert, er ist auch finanziell höchst belastend. Um Ihnen in dieser Situation beizustehen, können insbesondere junge Familien Risikolebensversicherungen abschließen, die eine festgelegte Versicherungssumme auszahlen, wenn die versicherte Person verstirbt. So bleiben auch Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod durch eine Einmalzahlung finanziell versorgt, damit diese wieder auf eigenen Füßen stehen können.
Der Vergleichsrechner zur Risikolebensversicherung
Für die Berechnung des Tarifbeitrages einer Risikolebensversicherung ist entscheidend, ob Sie Raucher sind und wie hoch die gewünschte Todesfallleistung ausfallen soll. Die Höhe dieser Leistung wird jedoch davon bestimmt, wie Sie die Hinterbliebenen nach Ihrem Tod stützen möchten. Eine Absicherung kann erfolgen, indem Sie vermittels einer Risikolebensversicherung gewährleisten, dass die Formalitäten und die Beisetzung nach dem Tod keine finanziellen Hürden aufwerfen. Eine andere Absicherung, insbesondere für Familien mit einem Ernährer, kann sein, dass Sie den Hinterbliebenen genügend finanzielle Mittel zur Hand geben, die Zeit ohne eigenes Einkommen zu überbrücken. Nehmen Sie Ihrer Familie die Angst vor dem Sterben, indem Sie durch eine Risikolebensversicherung für eine Absicherung nach Ihrem Tod sorgen.
Steuerliche Behandlung der Beiträge
Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind nur steuerlich absetzbar, wenn die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft sind – zum Beispiel durch die Beiträge zur Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Grenze für die Absetzbarkeit liegt bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern derzeit bei 1.900 Euro. Freiberufler und Selbstständige können bis zu 2.800 Euro an Sonderausgaben absetzen. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren werden die Höchstbeträge addiert.
(Stand Juli 2015)
Damit Sie die Steuerfalle umschiffen
Nachdem die steuerliche Behandlung der Beiträge zu Risikolebensversicherungen relativ übersichtlich ist, weise ich Sie in diesem Abschnitt auf die Fallstricke bezüglich eines möglichen „Steuerhammers“ hin. Der kann nämlich drohen bei der Inanspruchnahme der Leistung aus einer Lebensversicherung.
Blog-Artikel zur Erbschaftssteuer
Bei unverheirateten Paaren kann eine Absicherung mit zwei separaten Verträgen sinnvoll sein. Diese sollten „über Kreuz“ geschlossen werden. Das heißt Partner A versichert Partner B gegen den Todesfall und vice versa. Dadurch lässt sich die Erbschaftssteuerpflicht vermeiden, weil die Auszahlungssumme im Todesfall nicht dem Erbe zugerechnet wird. Durch die beiden separaten Verträge bleiben Sie zudem flexibel bei notwendigen Änderungen.
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