Reiseversicherung – Krankheit, Rücktritt, längere Auslandsaufenthalte
- Reisekrankenversicherung für Urlaubsreisen
- Lange Aufenthalte im Ausland, z.B. als Au Pairs, Schüler, Studenten oder Teilnehmer des Programms Work&Travel – zur Beitragsberechnung zum Vergleichsrechner scrollen
- Krankenversicherungen für längere Aufenthalte im Ausland
- Wichtige Informationen zur Reiserücktrittsversicherung finden Sie gleich hier:
Wenn Sie in naher Zukunft einen Aufenthalt im Ausland planen, sollten Sie gegen alle Widrigkeiten gewappnet sein. Mit einer Reiseversicherung haben Sie zu diesem Zweck alle notwendigen Mittel bei der Hand. Sollten Sie im Ausland medizinische Pflege benötigen, wird die Reisekrankenversicherung (Einzelberechnung hier) die Kosten übernehmen. Egal was Ihnen im Ausland begegnet: Hier finden Sie die richtige Versicherung für Ihre Reise.
Reiseversicherungen im Vergleich
Mögliche Einschlüsse einer Reiserücktrittsversicherung:
- nicht vorhersehbare schwere Krankheit
- Todesfall in der Familie
- Impfunverträglichkeit
- defekte Prothese
- Komplikationen bei einer Schwangerschaft
- schwerer Vermögensschaden (Bsp.: Haus oder Wohnung abgebrannt)
- Vorladung vor Gericht
- Scheidungsklage
- verpasster Flieger wenn öffentlicher Verkehr min. 2 Stunden zu spät am Flughafen eintrifft
- unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
- bei Arbeitslosigkeit: Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- unerwarteter Arbeitsplatzwechsel
Mögliche zusätzliche Einschlüsse
- unerwartetes Angebot einer neuen Stelle
- Wiederholung einer Prüfung in Uni oder Schule
- unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
- Verzicht auf die sonst übliche Selbstbeteiligung an den Stornokosten
Wertvolle Tipps:
- nicht zu spät abschließen, es gibt Fristen wann Sie den Schutz spätesten abgeschlossen haben müssen
- geben Sie die gesamten Reisekosten – bei mehreren Personen für alle Reisende – an
- versichern Sie auch den Reiseabbruch
- bei teuren Reisen lohnen sich Jahrespolicen
Diese Reiseversicherung nehmen nicht am Schlichtungsverfahren des Ombudsmanns teil:
- Allianz Global Assistance (AGA)
- Europäische Reiseversicherung (ERV) – gleichzeitig der Versicherer der hinter den Angeboten des ADAC steht
- Union Reiseversicherung (URV)
Wenn auch selten, aber es passiert immer mal wieder, dass es zu Streitigkeiten kommt zwischen der Versicherung und dem Kunden. Insbesondere weil Krankheit der Hauptgrund für Reiserücktritte und -abbrüche ist, kann es zum Streit kommen. War nun eine Krankheit wirklich „schlimm genug“ um ein triftiger Grund zu sein oder nicht? Aus diesem Grund ist es gut, wenn Sie sich im Fall der Fälle auf den kostenfreien Service des Obmudsmanns (darf auch eine Frau sein) verlassen können.
Exkurs: Nach meiner Überzeugung und der vieler Kollegen trägt auch die Vermarktung von Versicherungen über Stellen ohne die erforderliche Sachkenntnis nicht dazu bei, Ärger und Enttäuschung auf Kundenseite zu vermeiden. Daher steht hier an oberster Stelle der Hinweis auf die Art der Erkrankung, die eine Leistungspflicht der Versicherung auslöst. Es muss sich um eine nicht vorhersehbare schwere Krankheit handeln!
Nachweislich fehlt Angestellten von Reisebüros und Krankenkassen regelmäßig die gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvoraussetzung (Versicherungsfachfrau/-mann) für die Vermittlung von Versicherungen. Diese Menschen machen in aller Regel einen hervorragenden Job. Wer Versicherungen vermitteln darf steht in §59 VVG. Wie das zu geschehen hat ist in §§ 60 bis 62 VVG geklärt. Exkurs Ende.
Bei der Planung von eines Urlaubs im Ausland ist davon auszugehen, dass man nicht über ausreichend Informationen über die Kosten einer medizinischen Betreuung des besuchten Landes besitzt. Wenn Ihnen im Urlaub jedoch etwas widerfährt, dass eine medizinische Betreuung notwendig macht oder sollten Sie womöglich in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, können die Kosten schnell das vorgesehende Budget einer Reise sprengen. Dies umgehen Sie mit dem Abschluss sofern keine geeigneten Reiseversicherung. Da insbesondere die medizinische Betreuung im Krankenhaus sehr teuer werden kann, und ein Krankenhaus zudem keine kostenfreie Unterbringung zur Verfügung stellt, ist eine Reiseversicherung für jede Form von Reisen eine notwendige Versicherung.
Nähere Erläuterungen zum Reisekrankenschutz
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