Die betriebliche Altersvorsorge
Seit 01.01.2005 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Betriebliche Altersversorgung (BAV). Das bedeutet, Sie können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei undsozialversicherungsfrei in eine zusätzliche Rente umwandeln. Des Weiteren stehen unter bestimmtenVorrausetzungen € 1.800,00 steuerfrei zur Verfügung. Welches für Sie als Arbeitnehmer die optimaleLösung darstellt, bedarf einer detaillierten Betrachtung sämtlicher Rahmenbedingungen.
Die Fakten der betrieblichen Altersvorsorge im Überblick:
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- Steuerbefreiung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West zur gesetzlichenRentenversicherung (GRV)
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
- Zusätzlich sind Einzahlungen bis € 1.800,00 jährlich unter bestimmten Vorraussetzungen steuerbefreit
- Fortführung bei Wechsel des Arbeitgebers möglich
- Auszahlung (frühestens mit 65 Jahren) als Kapitalauszahlung (steuerfrei oderHalbeinkünfteverfahren) oder als lebenslange Rente (voll steuerpflichtig)
Wie hier ein Versicherungsmakler helfen kann
Neben den verschiedenen Ausgestaltungsformen der betrieblichen Altersvorsorge, ist auch das Angebot der verschiedenen Versicherungsgesellschaften unüberschaubar groß. Hier brauchen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer professionelle Unterstützung – andernfalls bleiben wichtige Fragen wie z.B. die, was passiert wenn ein Arbeitnehmer wechselt, ungelöst. Heute schon an morgen denken, heißt auch, die Arbeit absoluten Profis zu überlassen.