Die Riester-Rente kann was keine kann
Riester-Rente
Die Riesterrente ist für viele Menschen ein elementarer Baustein der Altersvorsorge. Das Video von Finanztest am Ende dieser Seite gibt Ihnen wichtige allgemeine Informationen zur Riester-Rente. Der unten stehende Rechner soll Ihnen einen Anhaltspunkt darüber geben, was Sie in Abhängigkeit von Einkommen einzahlen müssten, um die komplette Zulage vom Staat zu erhalten. Zusätzlich gibt es Ihnen einen Überblick darüber, wie stark der Staat Ihre Vorsorge fördert.
Was Sie am Ende als Rente erhalten und welche Form des Riester-Sparens für Sie geeignet ist, erfahren Sie von mir. Einfach eine Anfrage stellen! Ich stehe Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Eine Besonderheit bei Riester ist die Garantie auf alle eingezahlten Beiträge – sowohl die eigenen Beiträge als auch die zugeflossenen staatlichen Zulagen müssen zum geplanten Rentenbeginn zur Verfügung stehen, in allen Riester-Formen (Bausparen/Wohnriester, Riester-Banksparplan, Riester-Rentenversicherung, Riester-Fondssparplan). Alle Verträge sind staatlich zertifiziert und der Staat bürgt für Riester-Rente. Alle jenen Interessenten
Die größten Riester-Irrtümer
Inzwischen hat die Riester-Rente in der öffentlichen Wahrnehmung sehr, sehr stark eingebüßt. Und wie so oft in diesen Fällen finden wir eine kampagnenartige, Fakten entbehrende Negativberichterstattung („man muss 100 Jahre alt werden, damit es sich lohnt“, „verdienen wieder nur die Versicherungen dran“, „Provisionsgeier“, „nur 16 Millionen Verträge bei über 40 Mio theoretisch Förderberechtigen“, etc.) vor. Dabei ist die Riester-Rente die erfolgreichste private Altersvorsorge, die man sich vorstellen kann. Ja, es gibt Schwächen und es macht tatsächlich nicht jeder der theoretisch mitmachen könnte auch mit.
(Video vom DWS)
Lohnt sich Riester nur für Geringverdiener?
Häufig wird der Vorwand gebraucht, Riester lohne sich nur für Menschen mit niedrigen Einkommen. Die Leute mit niedrigem Einkommen können sich aber (angeblich) wieder keine Riester-Rente leisten. Fakt ist, wer sehr wenig verdient, nur hinzuverdient oder derzeit (fast) gar nichts, kann 5 Euro im Monat in Riester zahlen und erhält vom Staat noch eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr dazu. Das entspricht einer Förderquote von fast 75%.
Auch die Zulage pro Kind mit Anspruch auf Kindergeld in Höhe von 300 Euro pro Jahr ist attraktiv. Wer ein als allgemein hin geltendes höheres oder hohes Einkommen hat, profitiert weniger von der Zulage, dafür umso mehr von der Steuerersparnis.
Ein Bespiel für eine Familie mit 3 Kindern und einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen oberhalb 150.000 Euro/Jahr:
Bei 61165,97 Euro Nettoaufwand erhalten die Kunden garantiert mindestens 107.100 Euro als Ablaufleistung zu Rentenbeginn. Die Kinder in dem Beispiel sind 6, 4 und 2 Jahre alt und die (Ehe-)Partnerin vom Kunden erhält jeweils Kinderzulagen bis zum 25. Lebensjahr.
Knackpunkt Rentenfaktor
Der Rentenfaktor gibt an wie viel Euro monatliche, lebenslange Rente Kunden pro 10.000 Euro angesparten Kapital erhalten. Nehmen wir 30 Euro lebenslange, monatliche Rente pro 10.000 Euro an, beträgt der Rentenfaktor als 30 – macht bei 100.000 Euro Kapital 300 Euro Rente/Monat.
Nun ist die Frage: Kann man sich auf diesen Faktor verlassen – vor allem wenn die Rente erst in über 30 Jahren ansteht, wenn Menschen ein ganz anderes Alter erreichen? Antwort: Zumeist Nein. Warum ist das so? Entscheidend ist der garantierte Rentenfaktor, wie dieser gestaltet ist und ob es noch irgendwo einen Haken gibt.
- Ein garantierter Rentenfaktor sorgt schon einmal dafür, dass ein Anbieter nicht zu Rentenbeginn die Rente willkürlich neu festlegen kann. Nachsatz: Bei allen Bank- und Fondssparplänen ist das der Fall, weil der Vertrag für die Rente erst zu Rentenbeginn fest steht. Das ist in etwa so, wie wenn man ein Bestellung aufgibt, den Preis aber erst bei Abholung erfährt. Bei der Rente ist das nicht unbedingt der optimale Lösungsweg.
- Es gibt garantierte Rentenfaktoren auf das Garantiekapital (bei Riester = alle eingezahlten Beiträge inkl. Zulagen), aber von einer Vorsorge erwartet man sich auch noch Überschüsse. Da nützt es wenig, wenn der Faktor nicht auch für das gesamte Kapital gilt.
- Flexibilität. Es ist wahrscheinlich, dass ein Vertrag mit so langer Laufzeit einmal geändert wird – mal mehr, mal weniger Beitrag, früherer oder späterer Rentenbeginn. Da wäre es schlecht, wenn der Anbieter die Rente komplett neu auf Basis neuer Rechnungsgrundlagen berechnen würde. Genau das tun aber viele Anbieter.
- Haken. Viele Anbieter haben eine sog. Treuhänderklausel für den Fall, dass man mit der Kalkulation des Rentenfaktor doch nicht richtig lag. Das bedeutet, vor und sogar während der Rentenphase (kürzlich geschehen bei Allianz und Generali) der Rentenfaktor gekürzt werden kann und somit statt der obigen 300 Euro z.B. nur noch 250 oder 200 Euro stehen.
Es gibt also viele Wege seitens der Anbieter, das Risiko sich ändernder Verhältnisse – insbesondere Lebenserwartung und Kapitalmarktentwicklung – zulasten von Kunden auszulagern. Solche Verträge sollte man zwingend meiden – natürlich auch/vor allem dann, wenn sie super kostengünstig scheinen.
Voraussetzungen und Höhe der staatlichen Zulage für Riester-Verträge
Jährliche Grundzulage pro Person | Jährliche Kinderzulage pro Kind |
175 Euro (bis 2017 waren es noch 154 €) | 185 Euro (für vor 2008 geborene Kinder), sonst 300 Euro für alle ab 2008 geborenen Kinder |
Bei Ehepaaren muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten (§79 Einkommenssteuergesetz). Ein Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld bestand. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro für bis 2007 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Sie steht dem Kindergeldempfänger zu, bei verheirateten Eltern der Mutter, auf Antrag dem Vater (§85 Einkommenssteuergesetz).
Unabhängige Vergleiche zur Riester-Rente erstellt Ihnen Ihr Finanz- und Versicherungsmakler. Selbst vergleichen kann man hier:
Die volle Zulage zum Riester-Vertrag erhält nur, wer den Mindesteigenbeitrag leistet. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der vollen Zulage. Der Mindesteigenbeitrag ist mindestens so hoch wie der
Erforderlicher Mindestbeitrag | Jedoch höchstens pro Jahr |
4% vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen | max. 2100 € |
Sockelbeitrag | min. 60 € pro Jahr |
Der Sockelbeitrag entspricht einem monatlichen Beitrag von 5 Euro. Der Höchstbeitrag von 2100 Euro pro Jahr reduziert sich noch um die Zulage(n). Hier sind also mindestens 175 Euro abzuziehen, sodass maximal 1925 Euro verbleiben, was einem monatlichen Höchstbeitrag von 160,42 Euro entspricht.
Beachten Sie, dass Ihre Beiträge in den Riester-Vertrag voll steuerlich abzugsfähig sind.
Wer erhält Riester Förderung/Zulagen?
Es gibt die unmittelbar und mittelbar förderberechtigte Personen. Gesetzesgrundlage ist §10a EStG. Unmittelbar förderberechtigt und somit ohne jede weitere Besonderheit bestehender Anspruch auf Zulage:
- Arbeitnehmer, die in Deutschland rentenversicherungspflichtig sind in Deutsche Rentenversichernung Bund – der häufigste Anspruchsgrund. Ausgenommen sind die freien Berufe mit eigenem Versorgungswerk (Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Steuerberater, Anwälte, Psychotherapeuten, Architekten). Ggf. besteht Anspruch auf mittelbare Förderung über einen mittelbar geförderten Ehegatten wie beim Thema Riester Rente für Ärzte.
- Selbständige, die rentenversicherungspflichtg sind, wie z.B. Handwerker und selbständige Lehrer.
- Beamte, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Richter.
- Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit bei Beamten.
- Empfänger von ALG-I und ALG-II.
Mittelbar förderberechtigt sind Personen, die mit einer unmittelbar förderberechtigten Person verheiratet sind. Eine mittelbar förderberechtigte Person muss lediglich den Sockelbeitrag von 5,-/Monat oder 60,-/Jahr einzahlen, um die volle Förderung von 175 Euro/Jahr zu erhalten. Ein wirklich guter Handel. Selbst wenn der schlechteste am Markt verfügbare Tarif gewählt wurde und es keinerlei Rendite gibt, stehen am Ende der Laufzeit mindestens das 3,9-fache des selbst eingezahlten Betrages zur Verfügung. Wir erinnern uns: die eingezahlten Beiträge sind zu 100% (staatlich) garantiert – 60 plus 175 = 235, was dem 3,9-fachen entspricht. Bei nur 10 Jahren ergeben sich aus 600 Euro Beitrag also mindestens 2.350 Euro.
Rentenphase
Maximal 30% des angesammelten Kapitals können auf einmal entnommen werden bei Erhalt aller Zulagen. Mehr entnehmen dürfen Kunden nur, wenn Sie das Geld zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobile verwenden (bis zu 100% des Kapitals) oder den Staat aus dem entnommenen Kapital die staatliche Förderung komplett zurückzahlen. Das interessante dabei: Wenn Kunden auf die sogenannte steuerschädliche Verwendung zurückgreifen, bleibt Ihnen die Wertentwicklung (z.B. Zinsen) über das gesamte Kapital erhalten.
Das für die Verrentung zur Verfügung stehende Kapital wird als lebenslange Rente umgewandelt – jedoch mit Besonderheiten bei Bank- und Fondsparplänen. Dort müsste verbleibendes Kapital spätestens zum 85. Lebensjahr einer Rentenversicherung gegeben werden. Je nach Vereinbarung kann im Todesfall Kapital an Hinterbliebene ausbezahlt werden. Die Rente sowie eine eventuelle Einmaleinzahlung müssen versteuert werden.
Zusätzlich gibt es noch – v.a. beim sogenannten Wohnriester (=Bausparen) – die Besonderheit des Wohnförderkontos, was auf Wunsch zusätzlich geklärt werden wird.
Riester-Formen – wie kann Riester aussehen?
- Riester Rentenversicherung
- Wohnriester/Riester-Bausparen
- Riesterdarlehen für selbstgenutzte Immobilien
- Riester-Fondssparplan
- Riester-Banksparplan
Fazit
Wer riestern kann, sollte riestern! In den meisten Fällen lohnt sich der Einstieg in die Riester-Rente. Durch Steuervorteile und Zulagen in der Ansparphase profitieren Sie als Kunde doppelt. Nehmen Sie eine individuelle Beratung in Anspruch, die Ihnen wichtige Hinweise darauf gibt welche Ausgestaltung für Sie die passende ist.
Riester-Rente Finanztest Spezial
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